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Die Berliner Polizei hat im vergangenen Jahr 500 Mal auf die Funkzellenabfrage zurückgegriffen und die Verbindungsdaten von Funkmasten abgefragt. Größtenteils werden dabei die Verbindungsdaten von Unschuldigen gesammelt. Foto: Funkturm CC BY-SA 2.0 | Secret Pilgrim | Flickr.com

Funkzellenabfrage – ein legaler Eingriff?

„Es gilt nicht das Motto: Alles ist möglich“

Zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort? Zehn Mal im Jahr landet jeder Bundesbürger statistisch in den Ermittlungen der Polizei. Denn bei der sogenannten Funkzellenabfrage erhält die Polizei auch die Verbindungsdaten von Unschuldigen.

Wer sich mit seinem Telefon in der Nähe eines Tatorts befindet, kann in die Ermittlungsakten der Polizei geraten. Mit der Funkzellenabfrage erhält die Polizei nämlich sämtliche Verbindungsdaten einer Funkzelle. Eigentlich sollen die Daten der Polizei dabei helfen, schwere Verbrechen wie Mord oder Raub aufzuklären. Doch sie wird bei Ermittlungen immer häufiger eingesetzt und sammelt Daten Unschuldiger, wie Zahlen aus Berlin oder Nordrhein-Westfalen zeigen.

Generalverdacht bei Funkzellenabfrage

Bei der Funkzellenabfrage fordert die Polizei von den Mobilfunkanbiertern sämtliche Verbindungsdaten an, die an einem bestimmten Sendemast ein- oder ausgehen. Die Mobilfunkanbieter speichern diese Daten für die Abrechnung. Das sind:

  • die Telefonnummer aller Handys innerhalb der Funkzelle
  • genaue Uhrzeiten zu sämtlichen ein-und ausgehenden Anrufen sowie SMS
  • die Telefonnummern der dazugehörigen Verbindungen
  • der Umfang aller mobilen Internetverbindungen

Richtervorbehalt in der Realität

Die Funkzellenabfrage greift in die Privatsphäre und damit in die Grundrechte ein. Deswegen gilt der sogenannte Richtervorbehalt: Die Polizei muss sich eine richterliche Genehmigung einholen, bevor sie die Funkmastdaten von den Mobilfunkbetreibern anfordern kann. Doch in Berlin haben die Ermittlungsrichter im vergangenen Jahr keinen einzigen der insgesamt 500 Anträge der Polizei abgelehnt.

Es ist eine Art eingespieltes Vertrauensverhältnis. Vor diesem Hintergrund wird vielleicht der eine oder andere Beschluss nicht ganz so genau geprüft, wie es idealerweise wünschenswert wäre.  – Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin

Bisher wurde die Wirksamkeit der Funkzellenabfrage nicht bewiesen, es gibt keine bundesweiten Statistiken zu ihrem Einsatz und ihrer Wirksamkeit. Kritiker wie Christopher Lauer (Piraten) sehen vor allem das Missbrauchspotenzial, da mit den Daten nahezu vollständige Bewegungsprofile erstellt werden können.

Im Interview hat detektor.fm-Moderatorin Jennifer Stange mit Ulf Buermeyer gesprochen. Er ist Richter am Landgericht Berlin und setzt sich außerdem für die digitale Privatsphäre ein.

Ulf Buermeyer - sieht den Gesetzgeber bei der Funkzellenabfrage in der Pflicht. Foto: © Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit

sieht den Gesetzgeber bei der Funkzellenabfrage in der Pflicht. Foto: © Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Es ist immer das Problem, wie die Justiz mit neuen Ermittlungsmethoden umgeht. Meine persönliche Auffassung ist, dass man sich hier sehr zurückhalten sollte.Ulf Buermeyer
Funkzellenabfrage – Legaler Eingriff in die Privatsphäre? 09:03

Redaktion: Sandro Schroeder

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