Richard Gutjahr hat in seinem Blog Fragen gestellt. Ziemlich viele, insgesamt waren es 23. Darunter auch diese:
Wieso liegt die Ablehnungs-Quote der genehmigungspflichtigen Überwachungsmaßnahmen durch Richter bei unglaublichen 0,4 Prozent? Kann man hier noch ernsthaft von einer rechtstaatlichen Kontrolle sprechen, wie es das Gesetz vorschreibt? – Richard Gutjahr
Bei über 2000 untersuchten Anträgen, hat die Max-Planck-Gesellschaft herausgefunden, haben Richter nur acht abgelehnt. In 90 Prozent der Fälle hat das Gericht die Anträge so wie beantragt genehmigt.
„Nach Recht und Gesetz“
Der deutsche Staat darf in Deutschland überwachen. Im Gegensatz zur NSA, die ohne richterliche Bestätigung abhört und mitschneidet, brauchen die Behörden jedoch zuvor einen richterlichen Beschluss. Erst dann darf „nach Recht und Gesetz“ eine Verdachtsperson unter die Lupe genommen werden.
Ab wann das passieren darf und warum es seit der Studie 2003 keine neuen Erhebungen gegeben hat, das haben wir Prof. Hans-Jörg Albrecht gefragt.
Er ist Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Außerdem hat er an der Studie vor gut einem Jahrzehnt mitgewirkt.
Die Überwachungsmaßnahme muss das letzte Mittel der Überwachung sein. – Hans-Jörg Albrecht, MPICC