Unter den Klägern ist auch die amtierende Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger (FDP). Eigentlich müsste sie als Ministerin bei der mündlichen Verhandlung die Bundesregierung vertreten, sie wollte sich aber wegen des Interessenkonflikts vertreten lassen. Das Gesetzt sieht unter anderem vor, dass Telefon- und Internetverbindungensdaten sechs Monate lang gespeichert werden. Die Kläger halten das anlasslose Speichern aller Telekommunikationsverbindungen für unverhältnismäßig, denn aus den Daten lassen sich Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellen. Wir haben einen der besten Kenner des Datenschutzes und der Bürgerrechte ans Telefon geholt. Hören Sie hier das Interview von detektor.fm-Moderator Gregor Schenk mit Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung.
Foto des Demonstranten: Thomas Lohnes/ ddp