Adblocker – bitte keine Werbung!
Adblocker sind DIE Erfindung, seit es Werbung im Internet gibt. Egal ob man in sozialen Netzwerken unterwegs ist, online shoppt oder die Nachrichtenseiten besucht, überall begegnet einem Werbung in verschiedenen Formen. Sie blinkt, leuchtet, poppt einfach auf oder beschallt die Internetnutzer. Adblocker filtern diese Anzeigen und verbergen sie auf Wunsch.
Der Springer-Verlag hält das für wettbewerbswidrig. Das Argument: Die Verlage würden mithilfe von Werbung im Internet ihr Geld verdienen. Wenn sich allerdings eine dritte Instanz dazwischenschalte und aus dem Aus- und wieder Freischalten von Werbung ein eigenes Geschäftsmodell mache, würde das den freien Wettbewerb verhindern.
Blacklists versus Whitelists
Auf sogenannten Black- und Whitelists landen die Unternehmen und ihre Werbung. Black bedeutet, die Anzeige wird ausgeblendet. Auf den Whitelists stehen Werbepartner, die vom Adblock-Anbieter als in Ordnung eingestuft werden. Werbetreibende können sich die Freigabe der eigenen Werbung aber auch erkaufen.
Das Ganze war von dem Adblocker juristisch unheimlich gut aufgezogen. Es bietet kleine Besonderheiten: Der Nutzer entscheidet, ob er das Programm nutzt. Da sagt der BGH, es greift nicht das Adblock-Unternehmen ein, sondern der Nutzer. Und der steht nicht in einem Wettbewerbsverhältnis mit Springer. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Außerdem ist es so, dass der Adblocker vom Inhaber quasi in Form einer Redaktion betreut wird. Der Nutzer fordert den Anbieter also auf, eine redaktionelle Vorauswahl von angemessener und angenehmer Werbung zu treffen. Und nur danach werde die Black- und Whitelist erstellt.
Rechtsanwalt Achim Doerfer hat detektor.fm-Moderatorin Isbael Woop die Gesetze und Regeln hinter dem Urteil erklärt und weitere Schritte erläutert.