Länger als so manche Masterarbeit
83 Seiten, über 20 000 Wörter, mehr als 1 000 Sätze – die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von PayPal sind kein Zuckerschlecken. Um sie zu lesen, braucht man durchschnittlich 80 Minuten. Alles verstanden hat man anschließend höchstwahrscheinlich nicht.
Das Verhältnis zu den AGB ist entsprechend: Kaum jemand liest überhaupt rein, noch weniger lesen die Nutzungsbedingungen diverser Anbieter komplett. Alle zu lesen, denen man pro Jahr zustimmt, würde in etwa 76 Tage dauern. Pro Jahr. Tendenz steigend.
Aber ist das rechtens? Ja, meint das Oberlandesgericht Köln. Die Verbraucherzentrale hatte gegen die AGB von PayPal geklagt – sie sei viel zu lang. Länge allein mache eine AGB allerdings nicht rechtswidrig, hat das Gericht entschieden. Auf die Verhältnismäßigkeit komme es an. Das bedeutet, dass es immer auch darum geht, von wem die AGB kommen. PayPal ermöglicht Zahlungen im Internet, sowohl an Unternehmen als auch an private Personen. Das Unternehmen bietet Käuferschutz, hat einen Support. Da kann es schon mal länger werden. Bei einem simplen Onlinespiel zum Zeitvertreib müsste es dagegen schon etwas anders aussehen.
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Was ist bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlaubt, wo ist es kritisch? Und wie kriegen es Unternehmen und Nutzer hin, dass die Nutzungsbedingungen tatsächlich gelesen werden? Darüber spricht detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz mit Achim Doerfer. Der Rechtsanwalt aus Göttingen beantwortet jeden Dienstag die Frage: Ist das gerecht?
Die im Podcast erwähnte New York Times-Recherche findet ihr hier.