Damit alles schneller geht und weniger Papier benötigt wird, soll auch die Justiz digitaler werden. Seit 2018 gibt es deswegen das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ kurz beA. Für alle zugelassenen Anwälte und Anwältinnen besteht seitdem eine passive Nutzungspflicht. Bedeutet, sie müssen über das beA Nachrichten empfangen und diese auch bearbeiten. Eine aktive Pflicht gibt es noch nicht, bis spätestens 2022 soll sie in allen Bundesländern gelten.
Legal Tech: auf in die Zukunft?
Das beA ermöglicht es, sicher mit den Gerichten und anderen Anwälten zu kommunizieren. Dabei funktioniert das Programm ähnlich wie bei der herkömmlichen Mail, erfüllt darüber hinaus aber höhere Sicherheitsstandards. Das ist wichtig, damit auch vertrauliche Inhalte gut über die digitale Infrastruktur geteilt werden können.
Das beA könnte den Arbeitsalltag erleichtern, derzeit regt sich aber vor allem Widerstand. Das liegt zum einen daran, dass das Projekt 2017 schon einmal gescheitert ist. Damals wurden massive Sicherheitslücken entdeckt, der Dienst ging wieder offline.
Zum anderen liegt es aber auch daran, dass die Kommunikation nur sehr eingeschränkt funktioniert. Zum Beispiel können nur einzelne Personen angeschrieben werden, nicht aber ganze Kanzleien. Arbeiten in einer Kanzlei aber mehrere Rechtsanwälte und Anwältinnen an einem Fall, bedeutet das eher mehr als weniger Aufwand für die Beteiligten.
Anwaltspostfach: Begeisterung hält sich in Grenzen
Welche Rolle spielt das beA derzeit und warum ist es trotz der aktuellen Hürden ein wichtiges Tool der Legal Tech? Darüber sprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und der Rechtsanwalt Achim Doerfer. Er verrät auch, wie er’s persönlich mit dem digitalen Anwaltspostfach hält.