Nach 500 MB ist Schluss mit dem versprochenen High-Speed-Internet. Und das, obwohl in der Werbung von einer „unbegrenzten Datenflat“ die Rede war.
Was viele Kunden in Deutschland schon lange geahnt haben, wird jetzt richterlich bestätigt: Mobilfunkanbieter hatten mit „unbegrenztem Datenvolumen“ geworben, die Surfgeschwindigkeit nach erreichtem Limit aber massiv gedrosselt.
Datenvolumen: Unbegrenzt ist nicht gleich unbegrenzt
Deshalb hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen E-Plus geklagt. Die Verbraucherschützer sind der Auffassung, dass das Unternehmen in der Werbung zum Tarif „All-Net Base Plus“ mehr Internet verspricht, als der Nutzer tatsächlich bekommt.
Das Landgericht Potsdam hat nun entschieden, dass die Drosselung von 21,6 Megabit auf 56 Kilobit pro Sekunde einer Reduzierung der Internetnutzung auf „null“ gleichkomme. Denn das Surfen bei dieser Geschwindigkeit ist quälend langsam. Und die moderne Nutzung von Bildern und Videos im Internet werde damit praktisch unmöglich.
E-Plus hat die Werbung zwar irreführend gestaltet, in den rechtlich bindenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die drastische Drosselung jedoch festgeschrieben. Und trotzdem hat das Gericht die massive Drosselung des Datenvolumens für nicht zulässig erklärt.
Schlupfloch für die Branche?
Offen gelassen hat das Urteil jedoch die zulässige Höhe der Drosselung. Das Gericht rügt die massive Reduzierung der Surfgeschwindigkeit um das 500-fache zwar, macht jedoch keine Angaben darüber, ob eine weniger drastische Drosselung ebenfalls anfechtbar sei – ein Schlupfloch für die Branche?
Über die Datenflat, die keine ist, hat detektor.fm-Moderator Thibaud Schremser in unserer Reihe „Ist das gerecht“ mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.
Redaktion: Sebastian Kränzle