Das Thema Weiterverkauf von gebrauchter Software beschäftigt seit Jahren Gerichte. Auch der Europäische Gerichtshof hat dazu bereits geurteilt. 2012 hat er beschlossen: Software darf, wie jede andere Ware auch, verkauft werden, auch wenn sie breits benutzt wurde.
Das Urteil war ein echter Erfolg für die deutsche Firma UsedSoft, die mit gebrauchter Software handelt. Weniger erfreut darüber war die US-Firma Oracle, deren Lizenzen ebenfalls von UsedSoft verkauft wurden. Mit dem ersten Verkauf seien die Rechte des Herstellers erschöpft, urteilte der EuGH. Das schloss sowohl Datenträger als auch „nicht körperliche“-Dateien ein, sowie Downloads aus dem Internet. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde zwischen habtischen und digitalen Dateien nämlich ein Unterschied gemacht.
Einmalige Zustimmung des Software-Herstellers
Die Idee hinter der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist schnell erklärt:
Wenn einmal eine urheberrechtlich geschützte Sache in den europäischen Wirtschaftsraum eingebracht wird, dann kann das in diesem Raum zirkulieren. – Achim Doerfer
Hier gilt der Erschöpfungsgrundsatz. Das heißt: einmal freigegeben, bedarf es nicht noch einmal der Zustimmung des Herstellers. Das gilt aber nicht für Software, die in den USA erworben wurde, sondern nur für die EU.
Was ist neu?
Der Europäische Gerichtshof hat nun das Urteil erweitert: Die Richter sind zu dem Schluss gekommen, dass die „Originaldatei“ vorhanden sein muss, damit ein Weiterverkauf legal ist. Das schließt sowohl den originalen Lizenzschlüssel als auch den Datenträger mit ein. Kurzum: Der Verkäufer muss bei sich die Sofware auch deinstallieren und löschen. Dazu kommt: Sollte der Datenträger defekt sein, ist es nicht erlaubt, die Sicherungskopie zu verkaufen. Diesmal wurde aufgrund von zwei Letten der Fall neu aufgerollt. Sie sollen rund 3.000 Kopien von Microsoft Windows und Office im Web verkauft haben, darunter waren natürlich auch zahlreiche gebrannte Kopien.
Doch das Urteil hat auch noch einige Lücken. Über diese hat detektor.fm-Moderator Christian Bollert mit Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.
Redaktion: Carina Fron