Fanpages als Publicity
Künstler, Prominente, der Freundeskreis und mittlerweile sogar oft die Eltern und Großeltern: auf Facebook ist beinahe jeder. Auch Unternehmen sind in dem sozialen Netzwerk präsent – für eine positive Außendarstellung und um mit ihren Kunden in Kontakt zu treten.
Doch zukünftig müssen Unternehmen dabei einiges beachten. Denn mit dem Datenschutz vertragen sich Fanpages leider nicht immer.
Unternehmen sind für Nutzerdaten verantwortlich
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat kürzlich entschieden, dass solche Fanpages bei schweren Verstößen abgeschaltet werden dürfen. Im konkreten Fall hat das Landeszentrum für Datenschutz aus Schleswig-Holstein gegen die Betreiber einer solchen Seite der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein geklagt.
Der Vorwurf: Das Unternehmen lässt zu, dass Facebook auf der Seite des Unternehmens Daten über das Verhalten der Nutzer sammelt.
Das Geschäftsmodell dieser Anbieter ist zum Teil tatsächlich, die Kunden in einer völligen rechtlichen Ungewissheit operieren zu lassen. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Nach der Entscheidung der Richter sind Unternehmen mitverantwortlich für den Datenschutz auf Facebook.
Ein Sieg für den Datenschutz
Der Fall läuft bereits seit acht Jahren. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein hatte zuerst der Beschwerde der Wirtschaftsakademie stattgegeben. Der Europäische Gerichtshof (EugH) hat dann 2018 entschieden, dass Fanpage-Betreiber mitverantwortlich für den Datenschutz ihrer Nutzer sind. Diesem Urteil ist nun auch das Bundesverwaltungsgericht gefolgt.
Die Datenschützer sind zufrieden – und sehen das Urteil als eine Kampfansage an Facebook. Denn nun sollen die Unternehmen den Druck auf guten Datenschutz an den Social-Media Konzern weitergeben.
Über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Fanpages von Unternehmen und die Folgen davon hat detektor.fm-Moderatorin Anja Bolle mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.
Redaktion: Helen von der Lancken & Jonas Dietz