Computer auf Rädern
Selbstfahrende Autos sind die Zukunft der Mobilität. Schon seit Längerem können Autos selbstständig auf der Autobahn fahren und einparken. Das alles können sie, da das Auto von heute einem Computer auf Rädern gleicht. Mithilfe von Sensoren und Kameras wird die Umgebung gescannt, der Vordermann auf Abstand gehalten und die Spur eingehalten. Die Daten, die das Auto sammelt, werden dazu in Sekundenschnelle von der Software ausgewertet und dem System mitgeteilt.
Software birgt Risiken
Dass so viel Software ein Sicherheitsrisiko ist, haben auch die Justizminister von Bund und Ländern erkannt. In Lübeck haben sie einer Vorlage zugestimmt, die keine grundlegende Gesetzesänderung vorsieht, kommen autonom fahrende Autos zum Einsatz. Dabei bieten die verbauten Systeme viel größeres Potenzial für einen Hackerangriff, als der Wagen aus den 90er Jahren. Denn wo keine computerbasierten Systeme, da keine Sicherheitslücke im Programmiercode.
Es gibt eine Haftung, einfach nur auf Grund des Vorhandensein dieser Gefahr und ganz unabhängig davon, ob der Halter oder Fahrer da jetzt irgendwas verschuldet hat. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Hackerangriff kein Motiv
Die Vorlage bestimmt, wie zuvor den Halter des Fahrzeuges haften zu lassen. Angriffe durch Hacker befreien ihn davon nicht und werden auch nicht als „höhere Gewalt“ angesehen. Versicherer können versuchen, Hersteller zur Rechenschaft zu ziehen, in dem sie einen Programmierfehler nachweisen. Eine Hintertür steht der Autobranche aber offen: War aufgrund des damaligen Stand der Technik nicht von einer Sicherheitslücke auszugehen, ist der Hersteller fein raus.
Ob das gerecht ist, bespricht detektor.fm-Moderator Christian Erll mit Rechtsanwalt Achim Doerfer.
Redaktion: Frederik Trautmann