Datenkraken Facebook und Co.
Im Internet-Geschäft sind Nutzerdaten der alles entscheidende Rohstoff. Zu wissen, was die Nutzer hören, essen, kaufen, mögen ist deshalb so wichtig für Internetfirmen, weil sie damit gezielt Werbung schalten können.
Damit es Unternehmen wie Facebook, Google, Amazon und Co. bei der Datensammlung aber nicht übertreiben, gibt es in Europa Datenschutzbestimmung. Die allerdings, behauptet der Österreicher Max Schrems, werden von vielen Unternehmen nicht eingehalten. Er hat deshalb bereits einmal erfolgreich geklagt und sogar das Safe Harbour -Abkommen der EU mit den USA gekippt – und will es nun erneut versuchen.
Die Facebook-Klage
Schrems neues Ziel: Facebook in seinem Heimatland Österreich mit einer Sammelklage überziehen und so das Unternehmen zur Einhaltung von Datenschutzbestimmungen zwingen. Facebooks Anwälte hielten dagegen: Die Facebook-Klage von Schrems sei unzulässig, weil sich der Europasitz des Unternehmens in Irland befinde. Außerdem sei eine Sammelklage ebenfalls nicht rechtmäßig.
Ende Januar hat der Europäische Gerichtshof nun über den Fall entschieden. Das Urteil: Schrems darf in seiner Heimat Österreich gegen Facebook klagen, aber nur als Einzelperson.
Das ist bestenfalls ein halber Sieg. Der Teil, der viel wichtiger gewesen wäre, ist die Frage, kann er auch für andere Leute klagen. Und da hat der Europäische Gerichtshof gesagt: Nein, das geht nicht. – Achim Dorfer, Rechtsanwalt
Was das Urteil bedeutet und wie es mit der Klage weitergeht, hat Rechtsanwalt Achim Doerfer im Gespräch mit detektor.fm-Moderatorin Isabel Woop eingeschätzt.
In unserer Serie „Ist das gerecht?“ fassen wir jeden Dienstag aktuelle Urteile mit dem Rechts-Experten Achim Doerfer hörbar zusammen.