Welche Strafe für Datendiebstahl?
So langsam ist das Internet für uns kein Neuland mehr, sollte man meinen. Der Doxing-Angriff des 20-jährigen „Orbit“ hat die Politik aber ziemlich aufgemischt. Das Thema IT-Sicherheit ist wieder im Bundestag angekommen. Und dazu gehört auch die Frage, wie man einen solchen Datendiebstahl überhaupt bestraft. Eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe droht laut Paragraf 202a Strafgesetzbuch derzeit bei Datenklau im Netz. Allerdings geht es hier nur um das Hacking.
Bei Paragraf 202a geht es nicht darum, dass ich die Daten dann nachher verwerte. Es geht erst einmal darum, dass ich an die Daten herankomme. Und das wird dann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Höhere Strafen?
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Brinkhaus hat in einem Interview mit der Rheinischen Post gesagt, dass ihm diese Strafen viel zu niedrig seien. Nach ihm könnten Daten im Netz vor allem durch strengere Sanktionen vor Diebstahl gesichert werden. Doch das sehen SPD und FDP anders. Sie wollen einen größeren Fokus auf die IT-Sicherheit legen und den Diebstahl von Daten so erschweren.
Die Diskussion geht jetzt nur um den Fall, dass ich die Daten erst einmal bekomme und sie im zweiten Schritt im Internet zur Schau stelle. – Achim Doerfer
Darüber, wie die deutsche Justiz mit Cyberkriminalität umgeht, hat detektor.fm-Moderatorin Isabel Woop mit Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.
Redaktion: Mona Kellermann