Der Vorwurf des Landesverrats gegen die Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister bleibt umstritten. Das Vorgehen des Generalbundesanwalts gegen netzpolitik.org entwickelt sich zu einem Schwarzer-Peter-Spiel in der Politik. Die Ermittlungen ruhen vorerst. Ein Gutachten soll nun klären, ob es sich bei den veröffentlichten Dokumenten tatsächlich um Staatsgeheimnisse handelt.
Landesverrat rechtfertigt umfangreiche Überwachung
Das Verfahren gegen die Journalisten von netzpolitik.org läuft bereits seit Mai. Auch wenn die Ermittlungen am Ende eingestellt werden sollten und es nicht zu einer Klage gegen die beiden Journalisten kommt: allein der Vorwurf räumt den Ermittlern besondere Rechte ein.
Denn Landesverrat gehört zu den sogenannten Katalogstraftaten, bei denen die Ermittler die Beschuldigten und ihr Umfeldes umfassend überwachen dürfen. Weder Justiz- noch Innenministerium haben auf der Bundespressekonferenz eine solche Überwachung der Journalisten Beckedahl und Meister ausschließen können.
Es ist eine hochproblematische Kombination, denn bei der Überwachung von netzpolitik.org könnten die Ermittler auch auf andere Informationen und Informanten stoßen. Da gibt es kein Verwertungsverbot, die Gerichte ziehen da meist erst bei Willkür die Grenze. – Constantin van Lijnden, Jurist und Redakteur bei Legal Tribune Online
Range und Verfahren politisch umstritten
Bundesjustizminister Heiko Maas hat Zweifel am Verfahren geäußert, die dann von der Bundeskanzlerin über eine Sprecherin bestätigt worden sind. Bundesinnenminister Thomas de Maizière will nicht über die Ermittlungen des gegen die Journalisten informiert gewesen sein. Generalbundesanwalt Harald Range steht bereits seit den Enthüllungen von Edward Snowden wiederholt in der Kritik. Im Fall der NSA-Überwachung hat er keine Ermittlungsverfahren eröffnet.
Im Interview hat detektor.fm-Moderator Alexander Hertel mit Constantin van Lijnden gesprochen, der die rechtlichen Hintergründe zum Ermittlungsverfahren erklärt. Er ist Jurist und Redakteur beim Rechtsmagazin Legal Tribune Online.
Redaktion: Sandro Schroeder