Der Deutsche Presserat will bis zum Herbst eine überarbeitete Fassung des Pressekodex vorlegen, in der auch neue Vorgaben für Online-Zeitungen und -Zeitschriften zu finden sind. Das nimmt die Redaktionen stärker in die Pflicht.
Für Inhalte haftet in Zukunft der Seitenbetreiber
Die Betreiber von Online-Medien sollen verpflichtet werden Beleidigungen vorab oder zeitnah zu löschen. Jeder Online-Kommentar soll wie ein Leserbrief gewertet werden. Das heißt konkret: der Seitenbetreiber kann für die Inhalte haftbar gemacht werden. Die Anonymität der Kommentar-Verfasser bleibt weiterhin bestehen, die Namenspflicht fordert das freiwillige Selbstkontrollgremium also nicht.
Zu viele Beschwerden aus Online-Bereich
Der Grund für die Reglementierung: 2013 haben sich 60 Prozent der Beschwerden beim Presserat auf Online-Texte bezogen.
Es gibt bereits die sogenannte „Netiquette“, eine Art Verhaltensregel für das respektvolle Handeln in der elektronischen Kommunikation. Diese Regeln sind bisher nicht bindend, deshalb will der Presserat nun verbindliche Vorgaben einführen. Bisher finden sich im Pressekodex keine Regeln für digitale Veröffentlichungen.
Wie kann man sich solche Regeln vorstellen? Und welche rechtlichen Konsequenzen hat das für Seitenbetreiber? Darüber haben wir mit Cornelius Renner gesprochen. Er ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Lehrbeauftragter der Humboldt Universität in Berlin.
Bisher sind die Medien nicht verpflichtet eine Vorabkontrolle durchzuführen, sondern es reicht aus, wenn sie tätig werden, wenn sie jemand auf eine Rechtsverletzung hinweist. – Cornelius Renner