Schon im Mittelalter wurden Bücher kopiert. Raubkopien wird es immer geben.
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde am Dienstag gekippt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das alte Gesetz für nichtig und beauftragte die Bundesregierung, ein neues auszuarbeiten. Dieses mal aber bitteschön mit strengeren Auflagen, unter denen die Daten abgerufen werden können. Eine Ausnahme machte das Verfassungsgericht aber: IP-Adressen auszuwerten und damit kriminelle Handlungen im Internet den Personen dahinter zuzuordnen, gilt weiterhin als unbedenklich. Kriminelle Handlungen im Internet, das ist vor allem der Austausch von Raubkopien. Der Verband der Musikindustrie freut sich über das Urteil aus Karlsruhe, beschäftigt sie doch etliche Fachanwälte, die Raubkopierern mit Abmahnung beikommen sollen. Wie ein solcher Fachanwalt den jetzigen Stand der Dinge beurteilt, das haben wir Dr. Bernhard Arnold gefragt, der sich auf Urheberrecht und Piraterie spezialisiert hat.