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Störerhaftung – Gewinn oder Verlust?
Bild: AFP | John Moore

Störerhaftung verhindert offenes WLAN

WLAN geöffnet, Geschäfte haften für ihre Kunden

Während des Shoppings in jedem Laden kostenlos surfen. Das könnte so einfach sein, wäre da nicht die Störerhaftung. Denn Betreiber eines offenen WLANs können für digitale Straftaten der Nutzer haftbar gemacht werden.

Bei Einkaufsbummel im WLAN die Preise vergleichen oder im Café schnell Facebook checken: Beinahe überall auf der Welt sind offene Hotspots selbstverständlich, die keine Registrierung benötigen und kostenloses Surfen erlauben.

Deutschland im digitalen Rückstand dank Störerhaftung

In vielen Ländern wie den USA ist ein freier Internetzugang längst üblich. Ganz vorn liegt dabei Estland. Fast jede estnische Stadt bietet ihren Bürgern unterwegs kostenloses WLAN. In Südkorea sinf freie Hotspots ebenfalls gang und gäbe.

Während die Moskauer Metro ein Drittel ihrer Linien mit freiem WLAN ausgestattet hat, kostet ein Telekom-Zugang für Reisende der Deutschen Bahn um die fünf Euro. In Deutschland gibt es circa nur 15.000 Spots. Hierzulande greift die sogenannte Störerhaftung in die WLAN-Nutzung von Kunden ein. Betreiber von kostenlosen WLAN-Hotspots müssen dadurch für alle illegalen Netzaktivitäten ihrer Kunden haften.

Freies WLAN als Risiko für Einzelhändler

Das Bundesinnenministerium fordert von Betreibern wie Café-Besitzern eine Absicherung durch komplizierte Anmeldungs-Prozesse. Das Hauptargument für die Störerhaftung: Nutzer von offenem WLAN können anonym durch das Netz surfen, ohne Spuren zu hinterlassen. Geht ein anonymer Nutzer also im Netz illegalen Aktivitäten wie Musikpiraterie nach, kann er nicht problemlos identifiziert werden.

Und hier greift also die Störerhaftung. Betreiber von Hotspots können für die Straftaten ihrer Kunden, also den „Störern“, haftbar gemacht werden. So musste zum Beispiel Tobias McFadden aus München 800 Euro Bußgeld an Sony Music zahlen, da jemand illegal Musik über sein WLAN-Netz runtergeladen hatte. Dabei galt der Freifunk des Kleinunternehmers lediglich als Werbemaßnahme, um Kunden anzulocken.

Ein kostenloser WLAN-Zugang ist eigentlich im Sinne der Einzelhändler, schließlich sollen Kunden länger in ihren Geschäften verweilen und so für mehr Umsatz sorgen.

Über die Störerhaftung und warum freies WLAN für Unternehmer so wichtig ist, hat detektor.fm-Moderator Alexander Hertel mit Alexander Sander gesprochen. Er ist Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

Alexander Sander - ist Geschäftsführer beim Verein Digitale Gesellschaft.

ist Geschäftsführer beim Verein Digitale Gesellschaft.
Das Kernproblem ist, dass man gar nicht tatsächlich den Verursacher des rechtswidrigen Verhaltens heranzieht, sondern jemanden, der einfach seinen WLAN-Zugang zur Verfügung stellt.Alexander Sander
Störerhaftung in Deutschland 07:02

Redaktion: Zülal Yildirim

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