Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) spaltet die Gemüter. Der Staat soll für die Sicherheit der Bürger sorgen und will dafür im großen Stil Daten sammeln.
Kritiker empfinden diese Überwachung als maßlos und sehen die Freiheit gefährdet. An der Diskussion zum Geheimdienstskandal zeigt sich, wie aktuell und ernst diese Diskussion ist, auch wenn die VDS hierzulande derzeit als verfassungswidrig gilt.
Verhärtete Fronten
Auf der einen Seite steht die Angst vor der totalen Überwachung, auf der anderen wird gefordert, alles für den Kampf gegen den Terrorismus zu tun.
Beide Seiten der Medaille müssen bedacht werden, aber bislang konnte keine Kompromisslösung erreicht werden. Eine Studie der Uni Kassel, geleitet von Alexander Roßnagel, versucht, diesen Mittelweg zu finden.
Die Studie geht davon aus, dass die EU-Richtlinie für die Vorratsdatenspeicherung auch weiterhin bestehen bleibt. Das würde bedeuten, dass Deutschland aufgefordert ist, die VDS doch wieder einzuführen.
Notwendiges Übel?
Auf dieser Grundlage stellt sie verschiedene Kompromisslösungen vor, um die Nachteile so gering wie möglich zu halten: Wie können die Daten gespeichert werden, ohne die Freiheit und die Grundrechte der Bürger zu beeinträchtigen?
Mit diesem Ansatz zeigt die Studie aber auch einen Weg auf, um die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen, wenn die Einwände des Verfassungsgerichtes behoben sind.
Wir haben mit zwei Wissenschaftlern gesprochen, die an der Studie mitgearbeitet haben. Antonie Moser-Knierim arbeitet an der Uni Kassel und Sebastian Schweda ist am Institut für Europäisches Medienrecht in Saarbrücken tätig. Im Gespräch erklären sie die Ergebnisse ihrer Arbeit.