Es ist eine umstrittene Ermittlungsmethode, denn sie trifft nicht nur Schuldige – das Auslesen von Handydaten. So verschafft sich die Polizei massenhaft Informationen, teilweise ohne rechtliche Grundlage, meint der Jurist und sächsische Parlamentarier Johannes Lichdi.
Die Abfrage von Funkzellen ermöglicht es der Polizei, Handybesitzer zu identifizieren und Details über deren Aufenthalt zu sammeln. Alle Verbindungsdaten, die zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort bei den Providern eingegangen sind, können gezielt angefordert und ausgewertet werden. Dieses Vorgehen soll dazu dienen, bei besonders schweren Straftaten schneller zu ermitteln.
Doch was eigentlich für den Einzelfall gedacht war, scheint zunehmend Methode zu werden. Durchschnittlich alle vier Tage sind dadurch im vergangenen Jahr Handys im Freistaat abgefragt und dadurch auch Daten von Unverdächtigen gespeichert worden.
Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage, sagt Lichdi. Durch seine Anfrage im sächsichen Landtag sind die Zahlen an die Öffentlichkeit gelangt. Sein Telefon ist erstmals 2011 bei einer Anti-Nazidemonstration in Dresden ohne sein Wissen abgefragt worden.
Es handelt sich um eine Massenabfragung gegenüber Unverdächtigen. – Johannes Lichdi, Bündnis 90/ Die Grünen