Der Zugang zum Internet ist ebenso wichtig wie eine Wohnung oder ein Auto. Das hat der Bundesgerichtshof festgestellt und damit die Rechte der Internet-Nutzer gestärkt.
In einem Grundsatzurteil hat sich das Gericht auf die Seite der Verbraucher gestellt. Es gab der Schadenersatzklage eines Mannes statt, der wegen eines Fehler seines Anbieters wochenlang sein Internet nicht nutzen konnte und somit gezwungen war, teure Alternativen zu suchen.
Mit dem Richterspruch aus Karlsruhe werden nun die Internetprovider in die Pflicht genommen.
Außerdem könnten sich durch das Urteil noch andere Verpflichtungen ergeben. Über die tatsächliche Tragweite des Beschlusses haben wir mit Udo Vetter gesprochen. Er ist Jurist, Blogger und Mitglied der Piratenpartei.
Das Internet ist durch diesen Richterspruch in gewisser Weise geadelt worden. – Udo Vetter