Die Nutzer der kostenlosen Bilddatenbank Pixelio für lizenzfreie Fotos können aufatmen. Der seit Anfang des Jahres schwelende Streit um den Urheberrechtsvermerk auf Fotos ist erst einmal beigelegt.
Noch Anfang des Jahres urteilte das Landgericht Köln nach der Klage eines Hobbyfotografen, dass der Fotograf direkt auf dem Bild gekennzeichnet sein muss. Vor allem Blogger befürchteten daher, alle von Pixelio übernommenen Fotos nachträglich löschen zu müssen.
Pixelio hat Berufung eingelegt
Die Bilddatenbank ging jedoch in Berufung – mit Erfolg. Nach mehr als einem halben Jahr hat nun das Oberlandesgericht Köln das Urteil aufgehoben. Über die Details und die Bedeutung des Pixelio-Rechtsstreits haben wir mit Rechtsanwalt Achim Doerfer in unserer Serie: „Ist das gerecht?“ gesprochen.