Vreni Frost feiert Teilerfolg
Im Verfahren um Influencer-Werbung hat die Bloggerin Vreni Frost vor Gericht teilweise Recht bekommen. Im Zentrum des Rechtsstreits steht die Frage danach, wann Posts in sozialen Medien als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) hatte die Bloggerin abgemahnt, weil sie in einigen Posts Marken verlinkt hatte, ohne ihre Beiträge ausdrücklich als Werbung zu kennzeichnen.
Influencer als Redakteure?
Vreni Frost selbst beruft sich auf die freie Meinungsäußerung. „Ich lasse mir den Stempel [Werbung] nicht für meine persönliche Meinung aufdrücken“, schreibt die Influencerin auf ihrem Blog. Außerdem hat sie ihre Arbeit bereits mehrfach mit der von Redakteuren in konventionellen Medien verglichen. Auch in diesen sei der Übergang zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt oft fließend. In ihrer Kritik steckt auch die Frage nach dem Selbstverständnis der Influencer. Sind sie auch Redakteure und Redakteurinnen?
Journalist ist derjenige, der nach journalistischen Prinzipien arbeitet. – Jannis Schakarian, Innovationsmanager bei Funk und Blogger
Urteil mit Strahlkraft?
Der Prozess, den die Influencerin gegen den Verband Sozialer Wettbewerb geführt hat ist der erste seiner Art. Falls keine der Parteien Revision einlegt, könnte das Urteil des Berliner Kammergerichts richtungsweisend für den Umgang mit Werbung in den sozialen Medien sein.
Über die Tragweite des Urteils und über das Selbstverständnis von Influencern spricht detektor.fm-Moderatorin Bernadette Huber mit Jannis Schakarian. Er ist Innovationsmanager bei funk und blogt auch selbst.
Redaktion: Florian Lehmann