Die kalte Jahreszeit hat begonnen. Und damit auch die Zeit, in der man sich öfters auch mal wieder eine Kerze zu Hause anzündet, um es sich gemütlich zu machen. Doch wenn die Kerze umkippt oder zu nah an der Gardine steht, dann brennt es oft schneller, als man denkt.
Neben dem Feuer ist der entstehende Rauch das eigentliche und oft lebensbedrohliche Problem. Zum Glück gibt es dafür Rauchwarnmelder. Die sind klein, doch haben sie eine große Wirkung: Rauchentwicklung frühzeitig zu erkennen und somit auch Leben retten zu können. In immer mehr Bundesländern wird es nun Pflicht, diese Rauchwarnmelder anzubringen.
Wer verpflichtet ist, Rauchwarnmelder zu montieren, wie genau sie funktionieren und was sonst noch zu beachten ist, das weiß Claudia Groetschel vom Forum Brandrauchprävention. Die Initiative wird unter anderem vom Deutschen Feuerwehrverband unterstützt.
Was Sie über Rauchmelder wissen sollten – das Gespräch zum Mitlesen
Die Rauchmelder sind ja ziemlich klein, aber auch ziemlich laut. Können Sie uns vielleicht mal erklären, wie die funktionieren?
Also die funktionieren nach einem optischen System, das heißt, wenn der Brandrauch in die Rauchkammer eindringt, dann wird ein Lichtstrahl, der normalerweise geradeaus ganz normal durchgeht, abgelenkt und auf eine Empfängerdiode weitergeleitet, die dann sozusagen den Alarm auslöst – und das natürlich sehr fein. Das muss man sich natürlich etwas komplizierter und technischer vorstellen. Insofern ist das fein eingestellt: wenn man also ne normale Zigarette raucht, das macht nichts. Aber eben bei entsprechendem Brandrauch, bei einer entsprechenden Konzentration gibt der Melder dann den Alarm.
OK, das mit der Zigarette hätten wir jetzt schon geklärt. Aber was passiert denn, wenn der Nachbar auf dem Balkon zum Beispiel grillt oder ich eh vielleicht meinen Toast im Toaster vergessen hab und der doch etwas mehr getoastet ist?
Also, der Nachbar auf dem Balkon, das zieht ja raus, das ist, glaube ich, kein Problem. Aber natürlich, wenn Sie den Toaster vergessen haben oder mal was auf der Pfanne vergessen haben, dazu sind ja eigentlich Rauchmelder da. Das heißt, wenn es dann ein Versehen ist, kein Problem. Aber gesetzt dem Fall, Sie sind mal eben für 20 Minuten nach nebenan telefonieren gegangen und aus der Pfanne, wo dann was angebrutzelt ist, wird dann eben doch ein kleiner Entstehungsbrand, dann sind Sie wahrscheinlich ganz froh, wenn der Rauchmelder einen Alarm abgibt.
Wobei man dazusagen muss, in der Küche sollten keine Rauchmelder – aus genau dem Grund – installiert werden, sondern dann eher im Flur, der als Fluchtweg dient. Das heißt also, bei nem kleinen Küchenbrand, wenn es da einen kleinen Fehlalarm gibt, schlägt der Rauchmelder da nicht sofort an. Aber wenn der Rauch dann bereits bis in den Flur zieht, dann sollten Sie spätestens aufmerksam sein.
Da sind wir ja schon mitten in den Installationshinweisen. Was ist denn da zu beachten? Also, wo müssen die hin, wie müssen die angebracht werden, wie viele brauche ich überhaupt?
Also, im Grundsätzlichen ist es so, dass die Rauchmelder installiert werden sollen in Schlafzimmern und deswegen auch in Kinderzimmern und in Fluren: Fluren, die als Rettungswege dienen. Das ist ja unser Weg aus der Wohnung hinaus, insofern ist das wichtig. Das ist auch die Gesetzgebung in den meisten anderen Bundesländern, dass es in diesen Räumen stattfindet.
Wenn man noch ein bisschen mehr machen will, kann man natürlich auch Arbeitszimmer oder Wohnzimmer mit Rauchmeldern ausstatten, weil gerade dort besonders viel Elektronik angesiedelt ist und nach unserer Erfahrung sind gerade so Kurzschlüsse, elektronische Fehler auch oftmals eine Brandursache. Und insofern ist man gut beraten, das auch im Wohnzimmer zu installieren. Aber ich sag mal, die Mindestausstattung sind Schlafzimmer und Flure.
Dass es für jeden empfohlen wird, das ist ja irgendwie klar – aber in manchen Bundesländern gibt’s Gesetze, dass man das tun muss. Wer ist denn da überhaupt in der Pflicht?
Also, es gibt mittlerweile von unseren 16 Bundesländern 10, wo es schon eine Rauchmelderpflicht gibt. Zwei weitere Bundeländer, nämlich Bayern und Nordrhein-Westphalen, sind gerade in der Detaildiskussion. Das heißt, die werden in Kürze folgen.
Dann gibt es nur noch vier Bundesländer, die keine Rauchmelderpflicht in Deutschland haben: und das ist zum einen Sachsen, das sind Berlin und Brandenburg und Baden-Württemberg. Das sind also die, die sich bislang noch nicht bereit erklärt haben, ihre Verbraucher dahingehend zu schützen.
Was die Ausprägung betrifft: im Detail ist das ein bisschen unterschiedlich. In der Regel ist der Vermieter zunächst für die Installation zuständig, also Vermieter meint den Eigentümer, genauer genommen. Und was die Wartung der Melder betrifft – weil natürlich müssten diese auch regelmäßig, einmal im Jahr mindestens, überprüft werden, dass sie noch funktionieren, dass die Batterie noch intakt ist und dass sie nicht total verdreckt sind, weil es irgendwie ne Umbaumaßnahme gab, etc. – also für diese Wartung der Melder gibt es unterschiedliche Konzepte. Das variiert leider von Bundesland zu Bundesland. Mal ist es der Eigentümer, der auch hier für die Wartung zuständig ist, mal ist es der Mieter selbst.
Was heißt Wartung ganz genau? Kann ich das alleine machen, brauch ich da einen Experten?
Das können Sie im Grunde genommen alleine machen. Allerdings ist es so, wenn der Eigentümer in der Pflicht ist, ist er natürlich auch in der Haftung. Und entweder muss er das dann vertraglich an seinen Mieter weitergeben oder er ist ganz gut beraten, dann einen Dienstleister zu engagieren, weil, wenn er in der Haftung ist, dann braucht er auch ein Protokoll. Wenn es jetzt Mieterpflicht ist, können Sie das als Mieter, dann sind Sie ja für sich selbst verantwortlich, natürlich auch selbst umsetzen.
Was kommen da für den Mieter für Kosten auf ihn zu?
Für den Mieter, wenn er das selbst macht, dann gibt’s für die Wartung halt keine Kosten und die Rauchmelderinstallation am Anfang, da gibt’s auch unterschiedliche Ausprägungen derzeit: inwiefern das umgelegt werden kann auf die Miete. Nach neuester Gesetztgebung kann man das umlegen. Aber ein guter Rauchmelder kostet in dem Fall wahrscheinlich den Eigentümer zwischen 15 und 30 Euro plus ein bisschen Installation. Also ich sag mal, das kann man einmalig, glaube ich, sicherlich verkraften.
Abschließende Frage: Was ist denn, wenn die Dinger mal einen Fehlalarm haben, also, wenn zum Beispiel der Nachbar denkt, es gibt einen Fehlalarm, weil die Batterie alle ist und deswegen jetzt die Feuerwehr ruft. Muss ich dann den Einsatz bezahlen?
Also, bislang ist es so, dass die Feuerwehren sich einig sind: man will ja, dass die Mitbewohner aufmerksam sind und auch schauen, ob, wo es brennt und sich nicht sozusagen, einschränken, weil sie denken, dann müsste irgendjemand den Einsatz bezahlen. Und in der Regel ist es tatsächlich so, dass der Einsatz nicht bezahlt werden muss. Weil es könnte ja tatsächlich, wenn Sie im Urlaub sind, eben kein Fehlalarm, sondern ein echter Alarm sein. Und die Feuerwehr rückt lieber in dem Fall einmal zuviel aus als einmal zu wenig.
Rauchmelder sind ja nicht Sachschutz, sondern Lebensrettung und insofern ist das – für einen von außerhalb, oder Sie gehen auf der Straße und sehen, oh, da brennt’s – natürlich wichtig, dass man dann einfach die Feuerwehr rufen kann und diese dann auch hilft.
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