Trotz Sommerpause des Bundestages und des bevorstehenden Wahlkampfes wird Bundesjustizminsiter Heiko Maas (SPD) nicht müde, einen weiteren Vorstoß in Sachen Cybersecurity zu wagen. In dieser Woche hat er verkündet, künftig die Algorithmen von Facebook und Co. mithilfe eines digitalen Antidiskriminierungsgesetzes – kurz dAGG – zu überprüfen, zu kontrollieren und damit Diskriminierung im Netz zu verhindern. Ein guter Plan?
Maas will Algorithmen-Agentur schaffen
Umsetzen möchte der Bundesjustizminister seine Pläne mithilfe einer Agentur. Die Mitarbeiter sollen geschriebene Algorithmen darauf prüfen, ob sie diskriminieren. Das ist aber gar nicht möglich, sagt Max Biederbeck von WIRED Germany.
Ein Algorithmus funktioniert immer in einem Kontext. Er bezieht sich auf bestimmte Datenbanken. Es ist wichtig, wie die User mit ihm umgehen und er interagiert noch mit anderen Algorithmen, das heißt, er ist nie ein abgeschlossenes Programm. – Max Biederbeck
Aus diesem Grund werde erst im Einsatz eines Algorithmus deutlich, wo eine Diskriminierung liegen könnte. Kurz gesagt: Es kommt nicht allein auf die Programmierung des Algorithmus, sondern vor allem auf dem Umgang mit diesem an. Genau dieser kann nur schwer und vor allem nicht im Vorfeld von einer Agentur kontrolliert werden.
Ich glaube, dass der Minister hier einen zu engen Blick auf die Plattformen hat. Er vernachlässigt, dass Algorithmen in viel mehr Bereichen im Einsatz sind und dort bereits kontrolliert werden, im Gesundheitsbereich, in der Autoindustrie. – Max Biederbeck
Digitales Antidiskriminierungsgesetz – Kalkül?
Das digitale Antidiskriminierungsgesetz ist nicht die erste Kampfansage, die der Bundesjustizminister Plattformbetreibern wie Facebook macht. Auffallend ist jedoch, dass der Vorstoß so kurz vor der Bundestagswahl kommt. Steckt dahinter vielleicht nur Kalkül?
Über diese und weitere Fragen hat detektor.fm-Moderatorin Marie Landes mit Max Biederbeck gesprochen. Er ist Redakteur bei WIRED Germany und beschäftigt sich mit Themen rund um Technik, Politik und Sicherheit.