Datenübermittlung auch ohne Klick
Ob Sportartikelhersteller oder Klempner – viele Unternehmen nutzen Facebook, um mit Kunden in Kontakt zu treten. Deswegen binden sie oft den Facebook Like-Button in den eigenen Webauftritt ein. Und lotsen so den Nutzer oder die Nutzerin von der Webseite zum Social Media-Auftritt. Das Problem: Der Like-Button und andere sogenannte Social Plugins sammeln Daten. Facebook fällt ohnehin regelmäßig durch fragwürdigen Umgang mit Nutzerdaten auf. Und der Like-Button übermittelt sogar Daten über Nutzer, die gar keinen Account bei Facebook haben. IP-Adresse, Typ des Webbrowsers sowie Datum und Zeit des Aufrufs werden übertragen.
Damit lassen sich natürlich Profile erstellen. Es geht den meisten Webseiten bzw. Facebook darum, optimierte Werbung auszuspielen. – Jürgen Kuri, Chefredakteur von heise online
Schon wer die Webseite eines Unternehmens einfach nur lädt, der übermittelt damit personenbezogene Daten an Facebook, wenn eben der entsprechende Button eingebettet ist. Das wissen aber die meisten Nutzer und Nutzerinnen nicht. Verbraucherschützer sehen das kritisch und haben sich mit ihrer Ansicht auch beim Europäischen Gerichtshof durchgesetzt.
Was darf der Like-Button?
Denn der EuGH hat entschieden: Nicht nur bei der Datenverarbeitung muss die Erlaubnis der Nutzer vorliegen. Sondern schon bei der reinen Datenübermittlung. Und die Verantwortung dafür liegt nicht nur bei Facebook und Co. Sondern eben auch bei den Unternehmen, die die Social Media-Plattformen als Werbemittel nutzen.
Die Verbraucherschützer jubeln über das Urteil, die Digitalwirtschaft murrt hingegen. Über die Konsequenzen der Entscheidung spricht Jürgen Kuri von heise online mit detektor.fm-Moderator Christian Erll. Dabei sprechen sie auch über die möglichen Nachteile für die Nutzbarkeit von Webseiten.