„Golden State Killer“
Diesen Namen gaben Polizei und Medien einem amerikanischen Massenmörder, der zwischen 1976 und 1986 zahlreiche Verbrechen angelastet wurden. 50 Vergewaltigungen, 12 Morde und 3 Identitäten. Aus diesem Stoff sind Thriller gemacht. Dabei sind diese Gräueltaten für Opfer und Angehörige tragische Realität. Umso größer zumindest die Erleichterung, wenn der Straftäter endlich gefasst wird. In diesem Fall mehr als 30 Jahre nach der letzten Tat.
Dieser Coup ist US-amerikanischen Behörden mittels DNA Spuren an früheren Tatorten gelungen. Hätte die Polizei schon in den 1970er-Jahren über DNA-Analyse und Handy-Ortung verfügt, hätte sie diesen Fall wohl früher aufklären können.
Es gibt inzwischen mehr als ein Dutzend Fälle bei denen bekannt gemacht wurde, dass auf diesem Weg ermittelt wurde. – Martin Holland, heise online
Gen-Datenbanken in Kriminalermittlungen
Voraussetzung für die Aufklärung dieses Falls war eine Gen-Datenbank. Wenn nur zwei Prozent einer Bevölkerungsgruppe in solch einer Datenbank versammelt sind, enthält sie Informationen für 90 Prozent der gesamten Gruppe. Denn auch ein Cousin oder eine Cousine dritten Grades ermöglicht eine Identifizierung. Dadurch können Gen-Datenbanken bei der Aufklärung von Verbrechen deutliche Vorteile bringen. Das zeigt einmal mehr der Kriminalfall „Golden State Killer“.
BAD GUYS: YOU CANNOT HIDE. “A database would only need to cover 2 percent of a target population to provide a third-cousin-or-better match to nearly any person.” #goldenstatekiller #familialdna https://t.co/xSTqyzzqZs
— Billy Jensen (@Billyjensen) 12. Oktober 2018
Aber wer kann auf diese Erbgut-Daten zugreifen und gibt es Gen-Datenbanken auch in Deutschland? Diese Fragen beantwortet Martin Holland von heise online im Gespräch mit detektor.fm-Moderatorin Bernadette Huber.
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