Hass im Netz eskaliert
Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde am 2. Juni auf seinem Privatgrundstück mutmaßlich von einem Rechtsextremisten getötet. Vermutlich wurde der Täter auch durch Hasskommentare gegen Lübcke aufgestachelt. Lübcke hat sich für eine liberale Migrationspolitik eingesetzt und wurde deshalb auch von seiner ehemaligen Parteifreundin Erika Steinbach hart im Netz attackiert.
Der ehemalige Generalsekretär der CDU, Peter Tauber, sagten daraufhin sogar, dass Steinbach eine „Mitschuld“ am Tod Lübckes trage, wegen ihrer „Hetze“ im Internet. Steinbach wurde vor allem dafür kritisiert, dass sie die Hasskommentare auf ihrer Facebook-Seite nicht gelöscht hat und einen Post aus dem Jahr 2017, in dem sie Lübcke kritisiert, ein paar Monate vor dem Mord ohne aktuellen Anlass nochmal gepostet hatte.
Strafbares auch zur Anzeige bringen
Oft wird im Zusammenhang mit Hassbotschaften im Internet über eine Klarnamenpflicht diskutiert. Doch viele derjenigen, die Morddrohungen, Beleidigungen oder volksverhetzende Inhalte im Internet verbreiten, tun dies bereits unter ihrem echten Namen. Entweder ist es ihnen egal, ob sie dabei entdeckt werden oder sie fühlen sich in der scheinbaren Anonymität des Internets sicher.
Doch auch wer im Internet beleidigt oder etwa den Holocaust leugnet, begeht eine Straftat, die verfolgt werden kann. Es braucht dafür nur Menschen, die diese User dann auch anzeigen.
Was hilft gegen Hasspostings im Netz und was nicht? Im Interview mit detektor.fm-Moderator Christian Bollert spricht Jürgen Kuri von heise online darüber, wie ein normaler Diskurs im Netz wiederhergestellt werden kann.
Redaktion: Rewert Hoffer