Neues Gesetz zur Informationsfreiheit
Das Innenministerium plant derzeit ein Open-Data-Gesetz. Mit dem neuen Gesetz soll die Informationsfreiheit in Deutschland erweitert und das E-Government-Gesetz ergänzt werden. Auch Kanzlerin Angela Merkel hat sich für das Open-Data-Gesetz ausgesprochen: „[…] mit dem wir zeigen, dass der Rohstoff der Zukunft Daten sind und dass das 21. Jahrhundert dementsprechend gestaltet werden muss.“
Die Veröffentlichung der Daten berge ein großes wirtschaftliches Potential. Denn: Das Bundesinnenministerium will mit dem Open-Data-Gesetz Startups fördern und öffentliche Daten für Unternehmen nutzbar machen. Darüber hinaus soll es die Bundesbehörden öffnen. Die Regierung hofft, dass dadurch auch das Vertrauen zwischen der Bevölkerung und der Politik wieder wächst.
Was steht im Open-Data-Gesetz?
Mit dem neuen Gesetz sollen alle Daten der Verwaltung zeitnah veröffentlicht werden. Und zwar für alle Bürger, ohne Gebühren, ohne aufwendige Lizenzen und ohne komplizierte Dateiformate. Ausnahmen dürften nur mit Begründung gemacht werden.
Hört sich erst mal sehr gut an. Doch ist das Gesetz wirklich ein Fortschritt für die Informationsfreiheit? Gibt es keine Haken? Schließlich gibt es in Deutschland bereits das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), mit dem Bürgern der Zugang zu staatlichen Daten erleichtert werden soll.
Darüber hat detektor.fm-Moderator Alex Hertel mit Arne Semsrott gesprochen. Er ist Projektleiter von fragdenstaat.de und arbeitet jeden Tag mit dem Informationsfreiheitsgesetz.
Redaktion: Lia Rogge