Viele Musikvideos sind in Deutschland auf der Video-Plattform YouTube gesperrt. Hintergrund ist ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen YouTube und der Verwertungsgesellschaft GEMA, die Urheberrechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern vertritt. Für Außenstehende ist der Streit nur schwer zu durchschauen.
Was ist das Problem?
Es dreht sich um die Frage, wie und in welcher Höhe Künstler für ihre Inhalte auf YouTube zu entlohnen sind. Seit 2009 wird der Streit vor Gericht ausgetragen. Die GEMA ist der Auffassung, dass YouTube als Musikdienst auftritt, der mit Hilfe der Inhalte Milliarden erwirtschaftet. Die Künstler gingen dabei bislang leer aus. Deshalb soll YouTube wie Radio- und Fernsehsender Beiträge zahlen.
YouTube dagegen sieht sich nicht als Musikdienst, sondern lediglich als Plattform, auf der Nutzer Inhalte veröffentlichen können. Anfang dieses Jahres war die GEMA mit ihren Forderungen vor Gericht gescheitert. Sie hatte von YouTube 0,375 Cent für jeden Abruf eines Musikvideos verlangt und wollte die Plattform als Content-Provider darstellen. Weil YouTube nicht absehen konnte, ob es vielleicht doch noch als Content-Provider an die GEMA zu zahlen hat, wurden viele Videos vorsichtshalber gesperrt.
GEMA & YouTube: Ende eines langen Streits
Nun ist der Satz „Dieses Video ist in deinem Land leider nicht verfügbar“ wohl in vielen Fällen Geschichte. Denn nun haben sich die beiden Streithähne außergerichtlich geeinigt. Ab heute zahlt YouTube eine Abgabe. Die GEMA vertritt in Deutschland rund 70.000 Künstler. Diese erhalten in Zukunft und rückwirkend bis 2009 Geld von YouTube. Wie viel Geld die Künstler von YouTube erhalten werden, ist bislang noch nicht klar. Aber auch für die YouTube-Nutzer ändert sich einiges, denn die haben nun Zugriff auf Videos, die vorher gesperrt waren.
https://twitter.com/YOUFM/status/793362021546852352
Die roten Sperrtafeln werden aber nicht ganz verschwinden. Sie werden beispielsweise dann geschaltet, wenn der Künstler oder die Plattenfirma kein Mitglied der GEMA ist und andere Rechte geltend macht. Ist das also eine gute Nachricht? Und wie sieht es nach der Einigung aus, wenn ich als Nutzer Songs von YouTube herunterladen möchte?
Über diese Fragen hat detektor.fm-Moderator Alexander Hertel mit Christian Solmecke gesprochen. Er ist Fachanwalt für Medienrecht.
+++ Wir bitten um Entschuldigung für die beeinträchtigte Tonqualität. +++
Redaktion: Linh Pham