Das Innenministerium wehrt sich: Es mahnt die Website „FragDenStaat.de“ wegen ab – und beruft sich dabei auf Verletzung von Urheberrechten. Zwar geht es nur um einen winzigen Satz. Der allerdings scheint brisant – oder wenigstens interessant – genug zu sein, um dagegen vorzugehen.
Die Bundesregierung mahnt uns wegen der Veröffentlichung eines staatlichen Dokuments ab: https://t.co/9mlaRvD6dA #zensurheberrecht
— FragDenStaat.de (@fragdenstaat) 22. Januar 2014
„Frag den Staat“ lässt das Dokument veröffentlicht
„Frag den Staat“ ist eine Plattform für Anfragen sämtliche Behörden oder Ministerien. Das Konzept ist denkbar einfach: über die Website kann man Fragen loswerden. Die werden dann an die zuständige Behörde weiter gereicht – und automatisch mit Hinweisen auf entsprechende Rechte des Fragestellers nach den Informationsfreiheits-Gesetzen versehen. Die Behörde ist dann, im Normall, verpflichtet, Auskunft zu geben.
Sind nach der Abmahnung nun rechtliche Folgen zu gefürchten? Und ist es denkbar, dass das sich Behörden über den Umweg „Urheberrecht“ den Informationsansprüchen der Bürger systematisch entziehen? Darüber haben wir mit Ansgar Koreng gesprochen. Er vertritt „Frag den Staat“ in juristischen Anliegen.
Politisch betrachtet ist es sicherlich so, dass dieser Vermerk für das BMI aus jetziger Sicht peinlich ist. – Ansgar Koreng