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Wie verändert Crowdworking die Arbeitswelt?

Arbeiten per Mausklick: Rund fünf Prozent der Erwerbstätigen in Industrienationen verdienen sich mit Crowdworking was dazu, Tendenz steigend. Sie programmieren, übersetzen Texte oder schreiben Produktrezensionen. Unklar ist bislang jedoch, wie Crowdworking arbeitsrechtlich einzustufen ist. Welche Auswirkungen hat das auf den Arbeitsmarkt?

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Crowdworking: Arbeiten per Mausklick

Bei Crowdworking, oder auch Gig-Arbeit, werden Aufträge über digitale Plattformen oder Apps vermittelt. Der Vorteil am Crowdworking: Die Arbeitenden können selbst entscheiden, wann und wie viel sie arbeiten wollen. Diese Form der Arbeit lässt sich oft besser mit einer individuellen Lebensführung vereinbaren als der klassische Arbeitsmarkt. Wer sich was dazuverdienen will, greift daher oft auf sogenannte Crowdsourcing-Plattformen zurück. Rund fünf Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland arbeiten als Crowdworker bzw. Crowdworkerinnen, das ergab ein Monitoring des Bundesarbeitsministeriums 2018Die Zahl der Crowdworker und Crowdworkerinnen – eine Art digitale Tagelöhner – hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Durch die Corona-Pandemie hat der Crowdworking-Bereich noch zusätzlich Zuwachs bekommen.

Das Anstellen von Plattformarbeitern ist extrem einfach. Sie müssen keinen langen Vertrag abschließen. Die Leute finden Sie sofort über ihre Profile. Sie haben sehr viele Gig-Arbeiter, die ihnen sofort und Vollzeit zur Verfügung stehen.

Andrea Herrmann, Professorin für Innovationsstudien an der Universität Utrecht

Andrea Herrmann, Professorin für Innovationsstudien an der Universität UtrechtFoto: Privat

Unklare Arbeitsrechte

Die arbeitsrechtliche Einstufung und die soziale Absicherung von Crowdworkerinnen und Crowdworkern ist bislang ungeklärt. Oft gelten sie als Selbstständige. Das bedeutet, sie haben keinen Anspruch auf Arbeitnehmerrechte wie Mindestlohn, Krankengeld, Urlaubsgeld und haben zudem keinen Kündigungsschutz.

Im vergangenen Dezember hat das Bundesarbeitsgericht jedoch festgestellt: Die Beschäftigung von Crowdworkerinnen und -workern kann in einzelnen Fällen als Arbeitsverhältnis eingestuft werden. Welche Auswirkungen dieses Urteil auf die Situation der Arbeitenden hat, ist bisher noch unklar. 

Fest steht jedoch: Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Arbeitsbedingungen von Crowdworkerinnen und -workern noch in dieser Legislaturperiode verbessern. Ziele sind unter anderem die Einführung einer Mindestkündigungsfrist, die Aufnahme von soloselbstständigen Plattformbeschäftigten in die gesetzliche Rentenversicherung, sowie eine Erleichterung für Crowdworkerinnen und -worker, ihren Status vor Gericht überprüfen zu lassen.

Alle Geschäftsmodelle, bei denen Missbrauch passieren kann, können zu prekären Arbeits- oder Vertragsverhältnissen führen. Und dazu gehört wahrscheinlich auch Crowdworking.

Miruna Xenocrat, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Teil der ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin

Miruna Xenocrat, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Teil der ArbeitnehmerHilfe e.V. BerlinFoto: fsp – felix steck – photographers germany

Wie Crowdworking die Arbeitswelt in Deutschland verändert, darüber spricht detektor.fm-Moderator Johannes Schmidt mit der Ökonomin Andrea Herrmann, Professorin für Innovationsstudien an der Universität Utrecht. Wie die rechtliche Situation von Crowdworkerinnen und -workern aussieht, darüber spricht er mit Miruna Xenocrat, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Teil der ArbeitnehmerHilfe e. V. Berlin.

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