Schöffen, die gleichberechtigten Laienrichter
Schuldig oder nicht schuldig? Darüber urteilen in Deutschland nicht nur Richter. Auch sogenannte Schöffen entscheiden an Land- und Amtsgerichten über das Strafmaß. Und das als gleichberechtigte Instanz, auf Augenhöhe mit den Berufsrichtern.
1848 wurde in der Frankfurter Paulskirche das Recht erstritten, dass auch das Volk an richterlichen Urteilen beteiligt sein darf. Seitdem haben die Schöffen eine Kontrollfunktion in der Justiz. – Andreas Höhne, der Bundesvorsitzende der Schöffen über deren historischen Ursprung
Rund 60.000 Laienrichter sind in Deutschland derzeit ehrenamtlich tätig. Doch nächstes Jahr endet deren Amtszeit. Dafür werden neue Ehrenamtler gesucht.
AfD, Pegida und Co. wollen auf die Richterbänke
Und da in Deutschland beinahe jeder zwischen 25 und 69 Jahren das Schöffenamt bekleiden darf, machen mittlerweile auch rechte Parteien mobil. So fordern AfD, Pegida und Co. ihre Anhänger auf, sich für das Amt zu bewerben.
Wir als Schöffen sind, wie die Berufsrichter auch, frei in unserer Entscheidung. Aber wir dürfen die Gesetze nicht brechen. Und Gesetzesbruch wird sehr hoch bestraft. – Andres Höhne
Das antifaschistische Bündnis „Köln gegen Rechts“ warnt genau davor. Denn auch die AfD-Köln hat ihren Anhängern bereits via Twitter nahe gelegt, sich um ein Schöffenamt zu bemühen. „Köln gegen Rechts“ befürchtet nun, dass AfD-nahe Schöffen „Rechtsbeugung“ betreiben könnten.
Die Rechten bringen hingegen die alte Debatte um politische Korrektheit vor. Denn die bestimme gerichtliche Urteile in Deutschland, behauptet zumindest der NPD-Landesverband Brandenburg.
Was das für Gefahren mit sich bringt und welche Idee überhaupt hinter dem Schöffenamt steckt, darüber hat detektor.fm-Moderatorin Juliane Neubauer mit Andreas Höhne gesprochen. Er ist Bundesvorsitzender der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.