Am 28. April ist die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. Kurz darauf titelten viele Medien, dass Andreas Scheuer plane, viele Änderungen darin wieder zurückzunehmen. Soweit musste es nicht kommen, denn seit Anfang Juli ist die Novelle der StVO wieder ausgesetzt. Grund ist ein schlichter Formfehler im Rechtstext.
Führerschein zurück – Geld nicht
Dennoch hat der kurze Zeitraum ihrer Wirksamkeit ausgereicht, um viele Sanktionen auszusprechen. Bußgelder wurden verhängt und Führerscheine entzogen. Mit der Rücknahme der Novelle müssen diese Fälle nun einzeln geprüft und neu bewertet werden. Für viele Menschen heißt das: Füherschein zurück! Bei den Bußgeldern sieht das jedoch ein wenig anders aus. Sind diese gezahlt worden, besteht kein Anspruch mehr auf eine Rückerstattung.
Die Verfahren und auch die Umsetzung der Straßenverkehrsordnung sind Sache der Länder und Kommunen. Und die haben nun mit all den Fällen auf einmal zu tun. Das bedeutet erhebliche Mehrarbeit bei den Ordnungsämtern. Bisher ist wenig Hilfe in Sicht.
Chaos im StVO
Einzig Bremen hat sich entschlossen, die neue StVO erst einmal beizubehalten. Doch auch sonst sind nicht alle Punkte der Novelle Geschichte. Verhaltensänderungen, wie zum Beispiel die Abstandsregelungen gegenüber Fahrradfahrenden bleiben bestehen. Auch die Verkehrsschilder, die neu eingeführt wurden, bleiben erhalten.
Wie Länder und Kommunen mit der momentanen Situation umgehen und wie es mit der StVO voraussichtlich weitergeht, klärt AutoMobil-Redakteurin Eva Weber im Gespräch mit Christian Erhardt. Er ist Chefredakteur der Zeitschrift Kommunal.