Sicherheit und Umweltschutz
Die Straßenverkehrsordnung in Deutschland behandelt Autofahrer und Autofahrerinnen seit jeher eher kulant. So werden Verstöße gegen das Tempolimit, Park- und Abstandsregeln mild bestraft. Das zeigt sich gerade im internationalen Vergleich. Damit bevorzugt die StVO ganz klar Autofahrer gegenüber den sogenannten schwächeren Verkehrsteilnehmenden, wie Fahrradfahrerinnen.
Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung sollte sich das ändern, die Strafzahlungen für Delikte beim Autofahren wurden deutlich angehoben. Durchgesetzt hat das der Bundesrat, um den Fokus weg vom Auto und auf andere Mobilitätsformen zu lenken; und vor allem auch, um Autofahrer und Autofahrerinnen abzuschrecken.
Neue Regeln
Seit dem 28. April ist die neue StVO in Kraft. Für Geschwindigkeitsübertretungen gelten nun zum einen höhere Bußgelder, zum anderen kann schneller ein Fahrverbot erfolgen. Innerorts ist das nun beispielsweise bei 21 km/h zu viel möglich. Vorher war das erst bei 31 km/h der Fall.
Während das für viele immer noch zu wenig ist, formiert sich auf der anderen Seite Widerstand. Mittels einer Petition versuchen Gegner der Novelle unlängst Druck auf die Politik auszuüben und die StVO-Änderungen rückgängig zu machen. Verkehrsminister Andreas Scheuer hat nun nachgegeben und sich der Kritik der Gegner angeschlossen. Inzwischen bespricht er mit den Regierungen der Länder eine Rücknahme der Verordnungen.
Welche Erfolgsaussichten das hat und von wem Kritik an Scheuers Vorgehen geäußert wird, besprechen detektor.fm-Moderatorin Helena Schmidt und Automobil-Redakteurin Eva Weber.