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Wer auf Deutschlands Straßen zu schnell mit dem Auto unterwegs ist, der läuft Gefahr in eine Radarfalle zu tappen. Dann blitzt es meist und ein Kasten am Fahrbahnrand knipst ein Bild des eigenen Pkw. Seit heute haben die Behörden ein weiteres Werkzeug in der Hand, mit dem sie gegen Raser vorgehen können. Die sogenannte Section Control zu deutsch: Abschnittskontrolle, die nun auf der B6 bei Hannover getestet wird.
Piratenpartei plant eine Klage
Dabei registriert ein Streckenradar jedes Fahrzeug in einem bestimmten Abschnitt zwei Mal. Am Ende misst die Abschnittskontrolle dann die Durchschnittsgeschwindigkeit. Ist die zu hoch, droht ein Bußgeld.
Es braucht nicht viel Fantasie, um festzustellen, dass die Befürchtung berechtigt ist, dass auch diese Daten hier abgefangen werden können. – Christian Janezcek, Verkehrsrechtler
Doch dabei gibt es rechtliche Bedenken. Denn im Vergleich zum herkömmlichen Blitzer registriert die Section Control jedes Fahrzeug – egal, ob zu schnell oder nicht. Der Betreiber des Section Control „Jenoptik“ betont jedoch, dass der Datenschutz sichergestellt sei. Die Piratenpartei plant trotzdem eine Klage gegen die Methode. Für sie geht der Datenschutz offenbar nicht weit genug.
Ob der Datenschutz bei der Section Controll gewährleistet ist und welche juristischen Probleme es sonst gibt, hat AutoMobil-Redakteur Philipp Weimar den Verkehrssrechtler Christian Janeczek gefragt.