Autonom fahrende Autos sind längst nicht mehr nur ein Phantasie-Konstrukt aus Hollywood. Schon jetzt greifen wir immer öfter auf die Automatisierung von Fahrzeugen zurück. Sei es auch nur in kleinen Details wie etwa bei der automatischen Abstandshilfe oder dem Tempomat.
Level 0 bis 5
Die Entwicklungsschritte zum autonomen Fahren wurden in einem Stufen-System klassifiziert. Die zwei genannten Beispiele befinden sich dort auf Level 1, das sogenannte assistierte Fahren. Hierbei müssen Fahrer und Fahrerinnen trotz Assistenz ständig die Kontrolle über das Fahrzeug haben und den Verkehr im Auge behalten.
Die weiteren Levels reichen von teilautomatisiertem über automatisiertes und vollautomatisiertes Fahren bis hin zu Level 5, dem sogenannten autonomen Fahren ohne aktiven Fahrer. Aber wer haftet dann, wenn ein Unfall passieren?
Wie steht’s um das Versicherungsrecht?
Und das sieht dann im Endeffekt folgendermaßen aus: Je weniger der Lenker und der Halter des Fahrzeugs in den Akt des Fahrens und damit in den möglichen Unfall eingebunden sind, desto weniger Verantwortung haben sie. Die Verantwortung für den möglichen Unfall steigt dann beim Fahrzeughersteller.
Wie die Versicherungsfrage bei Unfällen mit autonom fahrenden Autos ausfallen könnte und wo hier im Rechtssystem nachgebessert werden muss, darüber hat detektor.fm-Redakteurin Valerie Zöllner mit Markus Weichbold von der Universität in Wien gesprochen. Er beschäftigt sich mit den versicherungsrechtlichen Implikationen der Fahrzeugautomatisierung.