Unerlaubte Telefonwerbung häuft sich
Bei der Bundesnetzagentur sind bis zum 10. Juli diesen Jahres schon 29.000 Beschwerden über Telefonwerbung eingegangen. Die ist nicht nur nervig, sondern auch teilweise gar nicht erlaubt. Nur wenn man vorher sein Einverständnis dafür gegeben hat, dürfen Firmen die Telefonnummer für Werbezwecke nutzen. Allerdings versteckt sich diese Einverständniserklärung oft in langen AGBs, die sich fast niemand durchliest.
Aber auch wenn das Einverständnis nicht gegeben wurde, setzen sich Firmen immer wieder darüber hinweg und rufen trotzdem an. Wenn das der Fall ist, kann man Beschwerde gegen die Telefonwerbung bei der Bundesnetzagentur einreichen. Die prüft dann, ob die Firmen gegen diese Regeln verstoßen. Ist das der Fall, können Bußgelder in Höhe von bis zu 300.000 Euro verhängt werden.
Wir haben Unternehmen aus allen Bereichen. Es geht um Marketing und den Betrieb von Produkten. Die Unternehmen suchen Abnehmer für ihre Dienstleistungen. Wir können keinen Schwerpunkt feststellen. – Michael Reifenberg, Pressesprecher der Bundesnetzagentur
Widerrufsrecht gilt auch am Telefon
Wer einen mündlichen Vertrag am Telefon abgeschlossen hat, der kann auch hier Gebrauch vom 14-tägigen Widerrufsrecht machen. Politiker haben schon mehrmals darüber diskutiert, dass solche Verträge nur in Kombination mit einer schriftlichen Ausfertigung gültig sein sollen. Das würde sich in der Praxis aber problematisch gestalten, insbesondere für Pizza-Lieferservices und Taxi-Dienste.
Bisher haben sich in den Diskussionen über die Jahre da keine eindeutigen Mehrheitsverhältnisse gebildet. Das einzige, wozu man sich 2012 entschlossen hat, ist eine Erhöhung des Busgeldrahmens. – Michael Reifenberg
Über die steigenden Zahlen und wie man sich als Verbraucher schützen kann, hat detektor.fm-Moderatorin Sara Steinert mit Michael Reifenberg gesprochen. Er ist Pressesprecher der Bundesnetzagentur.
Redaktion: Berit Ström