Das Telekommunikationsgesetz regelt, welchen Zugang Ermittlungsbehörden zu persönlichen Daten haben. Dazu gehört auch das Auskunftsrecht gegenüber Telekommunikationsanbietern.
Mit einer Änderung des Gesetzes sollen Behörden künftig leichteren Zugang zu Bestandsdaten bekommen. Dazu zählen neben Name und Anschrift auch sensiblere Daten wie Passwörter, PINs und PUKs (Personal Unblocking Key).
Grund für die Änderung im Gesetz ist ein Urteil der Bundesverfassungsgerichts, das die alte Regelung als verfassungswidrig eingestuft hatte.
Auch überarbeitete Version sorgt für Kritik
Datenschützer kritisieren: das Telekommunikationsgesetz greife zu tief in unsere Persönlichkeitsrechte ein.
Scharfe Kritik gibt es aber auch von Juristen. In der ersten Version des Gesetzesentwurfes ist zum Beispiel nicht geregelt worden, wann genau Telekommunikationsfirmen die Daten herausgeben müssen. Auch war bis dahin kein Richtervorbehalt geplant.
Die jetzt von CDU, FDP und SPD beschlossene Änderung verbessert den Datenschutz bei der sogenannten Bestandsdatenabfrage, lässt aber immer noch einige Fragen offen.
Was es mit den Bestandsdaten auf sich hat und was tatsächlich geändert wird – sollte das Gesetz auch vom Bundesrat verabschiedet werden – darüber haben wir mit Stefan Krempl gesprochen. Er ist Journalist und schreibt unter anderem für die Computerzeitschrift c’t.
Dass das Gesetz in Kraft tritt, halte ich für sehr wahrscheinlich. (…) Die Frage ist, wie lange das Gesetz Bestand haben wird. Das wird wahrscheinlich wieder in einem sehr langfristigen Verfahren zu klären sein. – Stefan Krempl