Wie in vielen anderen europäischen Ländern gilt auch in Deutschland: Wer als Mann im Fragebogen vor der Blutspende angibt, dass er Sex mit Männern hat, der wird wieder nach Hause geschickt.
Der Grund: Er gehört nach den Blutspende-Richtlinien der Bundesärztekammer zu Personen, „deren Sexualverhalten oder Lebensumstände ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten (…) bergen.“
Neben homoexuellen Männern zählen dazu auch Prostituierte (egal welchen Geschlechts) und – mittlerweile – auch Heterosexuelle, die mit häufig wechselnden Partnern schlafen und daher ein „sexuelles Risikoverhalten“ an den Tag legen.
Streit um den Generalverdacht
Reine Sicherheitsmaßnahme – oder Diskriminierung? Seit Jahren schwelt der Streit darüber, ob homosexuelle Männer durch solche pauschalisierenden Richtlinien von der Blutspende ausgeschlossen werden sollten. In Frankreich, wo es Homosexuellen ebenfalls untersagt wird, Blut zu spenden, hat ein Mann im Sommer 2014 gegen die Diskriminierung geklagt.
Sein Fall ist beim Europäischen Gerichtshof gelandet. Dessen Urteil steht zwar noch aus, aber der zuständige Generalanwalt Paolo Mengozzi hat dem Vorwurf der Diskriminierung bereits zugestimmt: Es gehe zu weit, mit solchen Richtlinien eine ganze Bevölkerungsgruppe unter Generalverdacht zu stellen. Ausschlaggebend solle nur das konkrete (Risiko-)Verhalten des Einzelnen sein.
Diese Position stimmt weitgehend mit der des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) überein. Unser Moderator Hendrik Kirchhof sprach mit dessen Vorstandsmitglied Manfred Bruns über die aktuellen Entwicklungen.
Redaktion: Pascal Anselmi und Lucas Kreling