Studienplatzbewerber klagen
1,0 oder eben kein Medizinstudium – so sieht es für die meisten Studienanfänger bisher aus. Doch das könnte sich bald ändern, denn das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich nun mit der Studienplatzvergabe. Hinter der Klage stehen zwei bisher erfolglose Medizin-Studienbewerber, die die Rechtmäßigkeit des Numerus Clausus anfechten. Bei den Klägern handelt es sich um einen ausgebildeten Rettungssanitäter mit bestandenem Medizinertest und eine Krankenpflegerin. Sie möchten die Ablehnung nicht hinnehmen.
Ich bin der Meinung, dass es eigentlich Aufgabe des Staates ist, zumindest so viele Studienplätze zu schaffen, dass jeder, der das [Medizin] studieren möchte, in einer angemessenen Wartezeit dies auch studieren kann. – Mechtild Düsing, Fachanwältin für Studienrecht
Die beiden Studienplatzanwärter wollen sich durch die Klage den Studienplatz erkämpfen, der ihnen bisher aufgrund der Zulassungsbeschränkung verwehrt blieb. Vielen geht es ähnlich. Etwa vier Bewerber kommen auf einen Studienplatz im Fach Humanmedizin. Und das, obwohl der Bedarf an ausgebildeten Medizinern stetig wächst.
Numerus Clausus auf dem Prüfstand
Vor fünf Jahren hatte das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen bereits geurteilt, dass die Zulassungsbeschränkung so nicht mehr der Verfassung entspricht, denn „das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen“ sei durch den Numerus Clausus eingeschränkt. Seit gestern liegt der Fall nun zur Prüfung dem Bundesverfassungsgericht vor.
Zwar ist das Urteil in Karlsruhe zunächst einmal entscheidend, dann ist allerdings die Politik gefragt. Denn nicht nur in Sachen Numerus Clausus gibt es dringenden Nachholbedarf. Aufgrund des hohen Bedarfs an Studienplätzen müssten dann auch die Kapazitäten an den Universitäten ausgebaut werden.
Über die Hürden auf dem Weg zum Medizinstudium und das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen Numerus Clausus hat detektor.fm-Moderatorin Sara Steinert mit Rechtsanwältin Mechtild Düsing gesprochen. Sie vertritt die Studienplatzbewerber bei der Klage gegen den NC.
Redaktion: Lukas Gilbert, Julia Rosner