Reform von 2011 eigentlich nicht zeitgemäß
Das sogenannte Transsexuellengesetz, kurz TSG, wurde zuletzt vor vier Jahren auf den neuesten Stand gebracht. Dennoch verlangt es von Antragsstellenden immer noch die Vorlage zweier medizinischer Gutachten, um die offiziell eingetragene sexuelle Identität ändern zu können. Diese sind vorwiegend psychologischer Natur. Das wird in den meisten Fällen – trotz des Rechts, die Gutachter vorschlagen zu dürfen – als unnötig intensiver Eingriff in die Intimsphäre und als nicht mehr zeitgemäß empfunden.
Nach wie vor ist der Grundtenor des Gesetzes, dass eine psychische Identitätsstörung vorliegt bei Transpersonen. […] Das ist aber heutzutage total überkommen. – Nicole Faerber, Deutsche Gesellschaft für Trans-Identität und Intersexualität (DGTI)
In Dänemark hat man bereits 2014 ein Anti-Diskriminierungsgesetz auf den Weg gebracht, welches die medizinischen Gutachten als Voraussetzung für eine Geschlechtsangleichung abgeschaffen hat. Zum 1. Januar 2017 wird im Rahmen dessen nun auch die Klassifizierung von Transgender als psychische Erkrankung vom dänischen Gesundheitsausschuss zurückgenommen.
Wir betrachten mit Sorge, dass es den Diskurs über die Toilettennutzung auch in Deutschland immer wieder gibt. – Nicole Faerber
North Carolina verabschiedet rückschrittliches Gesetz
Erst im Mai hat die Regierung des US-Bundesstaats North Carolina für einen Aufschrei der Entrüstung gesorgt, als sie ein Gesetz verabschiedete, das die Toilettennutzung nach dem in der Geburtsurkunde eingetragenen Geschlecht vorschrieb. Die amerikanische Justizbehörde kritisierte North Carolina scharf für sein Vorgehen. Mehrere Künstler, zum Beispiel Bruce Springsteen, sagten Veranstaltungen in North Carolina als Reaktion darauf ab. Inzwischen wuchs die Diskussion dort sogar zum Wahlkampfthema an.
#Denmark to no longer define transgender as mental illness https://t.co/xVhWe8NxbJ #equality pic.twitter.com/5lvNeB8Jyl
— Denmark.dk (@denmarkdotdk) 20. Mai 2016
Im internationalen Vergleich gilt das deutsche Gesetz als liberal und fortschrittlich. Das kann aber auch als Beleg dafür gewertet werden, wie viel Arbeit noch vor den Unterstützern von Transgender-Interessen liegt. Eine gewisse Diskrepanz zwischen der Selbstwahrnehmung der Nationen der westlichen Welt und ihrer Gesetzesbücher ist nicht zu verleugnen.
Über das deutsche Transgender-Gesetz im Vergleich hat detektor.fm-Moderator Christian Eichler mit Nicole Faebert von der Deutschen Gesellschaft für Trans-Identität und Intersexualität gesprochen.
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