Menschenwürde, Meinungsfreieheit oder Gleichberechtigung. Das sind nur drei Beispiele für Grundrechte, die den Deutschen durch das Grundgesetz garantiert werden.
1949, also vor fast 65 Jahren, wurde das deutsche Grundgesetz verabschiedet. Es bildet die rechtliche und politische Grundordnung und ist die geltende Verfassung Deutschlands.
Vorbild Bundesverfassungsgericht
Obwohl es zunächst nur als Provisorium gedacht war, ist das hiesige Verfassungsrecht in vielen Ländern seitdem mehr oder weniger kopiert worden. Und auch das Bundesverfassungsgericht gilt in vielen Ländern als Vorbild.
Was das deutsches Grundgesetz zum Exportschlager gemacht hat, darüber haben wir mit dem Staatsrechtler und Autor Hans-Peter Schneider gesprochen. Er war unter anderem Berater des Constitutional Committee der Verfassungsgebenden Versammlung in Südafrika.
Es gab ein besonderes Interesse an den Grundrechten. Und zwar deshalb weil (…) man sich auf diejenigen Recht beschränkt hat, die auch wirklich einklagbar sind. Sodass die Menschen auch im Alltag etwas davon haben. (Hans-Peter Schneider)