„Die gesetzlichen Regelungen zur Verständigung im Strafprozess sind trotz eines erheblichen Vollzugsdefizits derzeit noch nicht verfassungswidrig.“ So heißt es im Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichtes, das heute in Bezug auf die vorgerichtlichen Deals gesprochen wurde. Darin wird verhandelt, welches Strafmaß einem Angeklagten zukommt, sollte dieser ein Geständnis ablegen.
Der Rechtsspruch bezieht sich auf ein Gesetz, das bereits 2009 den Deal in die Strafprozessordnung aufnahm. Anlass zur Neuverhandlung waren drei eingereichte Verfassungsbeschwerden. Vor allem der Fall des Beschwerdeführers und ehemaligen Berliner Polizeikomissars Jens Rohde erregte die öffentliche Aufmerksamkeit. Um mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davonzukomem, hatte Rohde ein Raubdelikt gestanden.
Zwar können sogenannte Deals einen Strafprozess schnell voranbringen, doch immer wieder wurde in Frage gestellt, ob die Wahrheitsfindung dabei in den Hintergrund rückt und ob Schuld und Strafe noch in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu bewerten ist, darüber haben wir mit Heribert Prantl gesprochen. Er ist Jurist und Chefredakteur bei der Süddeutschen Zeitung.
Es ist eine Warnung mit ganz großem, ganz ausgestrecktem Zeigefinger, aber man hat es noch einmal durchgehen lassen – es wird nicht viel helfen. (Heribert Prantl)