Der Sinn einer Gerichtsverhandlung besteht darin, dass einem Angeklagten entweder seine Schuld oder seine Unschuld nachgewiesen werden soll. Doch in den letzten Jahren häuften sich sogenannte „Deals“ in der deutschen Rechtsprechung, mit deren Hilfe ein zeitaufwändiger Prozess umgangen wird.
Obwohl in der deutschen Rechtsprechung erlaubt, beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht heute mit der Rechtmäßigkeit solcher Absprachen zwischen dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten.
Befürworter dieser Praxis sprechen von einer hohen Arbeitserleichterung für die Gerichte, Kritiker hingegen warnen vor falschen Geständnissen zugunsten niedrigerer Strafen – und sehen darin einen Widerspruch zum eigentlichen Grundgedanken eines Strafprozesses.
Zu den Streitpunkten, über die momentan zum Thema „juristischer Deals“ diskutiert wird, sprechen wir mit Heribert Prantl – Mitglied der Chefredaktion der Süddeutschen Zeitung und Jurist.