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Der Mietspiegel in Berlin ist unwissenschaftlich

Ist der Mietspiegel als Hilfsmittel noch zu gebrauchen?

Die Mieten in den deutschen Großstädten steigen und steigen. Der Mietspiegel als Hilfsinstrument wurde nun von einem Berliner Gericht als unzulässig erklärt: er sei unwissenschaftlich in der Erhebung. In tausenden Verfahren gilt er jedoch immer noch als Vergleichsgröße. Wie ist das möglich?

Mieten in Großstädten steigen stetig

Steigende Mieten sind mittlerweile ein Ärgernis, auf das sich die Bewohner fast jeder Großstadt einstellen müssen. Der stetige Preisanstieg treibt die Gentrifizierung des Stadtzentrums weiter voran. Die Grundlage, auf die sich Vermieter in der Bestimmung ihrer Mieten berufen, ist stets der Mietspiegel. Dieser wird alle zwei Jahre neu ermittelt.

Meist wird er durch Fragebögen, die die Stadt an Haushalte verteilt, errechnet. Die Rücklaufquote ist jedoch gering. Statistisch saubere Verfahren sind so sehr schwierig durchzuführen.  Es gibt zudem seitens der Bundesregierung keine wissenschaftliche Vorgabe für die Erstellung des Mietspiegels. Nun hat der Anwalt Burkhard Rauch vor einem Berliner Amtsgericht die Grundlage des Mietspiegels angefochten – erfolgreich.

Mietspiegel – bremst er auch die Mietpreisbremse aus?

Der Mietspiegel wurde in den 1970er Jahren eigentlich erdacht, um den Mieter vor willkürlich angesetzten Mietpreisen zu schützen. Doch wenn diesem keine wissenschaftliche Basis zu Grunde liegt, ist ein Verfahren zum Schutz des Mieters vor Mietpreiserhöhungen auf Basis des Mietspiegels nicht sinnvoll.

Der Berliner Mietspiegel gilt in der Branche als einer der besten der Republik. Trotzdem ist die Auswahlquote zu gering, weniger als 1 % der Bewohner in frei finanzierten Wohnungen antworten auf die Befragungen für den Mietspiegel.

Müsste dieses Instrument nicht völlig neu überarbeitet werden? Warum orientieren sich Gesetzesvorlagen wie die Mietpreisbremse dennoch an diesem Standard? Über diese und andere Fragen spricht detektor.fm-Moderator Alex Hertel mit dem Rechtsanwalt Burkhard Rauch, der das Verfahren in Berlin anzettelte.

Burkhard Rauch - ist Rechtsanwalt mit dem Fachbereich Mietrecht in Berlin. Foto: Kanzlei Burkhard Rauch

ist Rechtsanwalt mit dem Fachbereich Mietrecht in Berlin. Foto: Kanzlei Burkhard Rauch
Der Mietspiegel hat sich nicht in Luft aufgelöst. Er hat nur eine bestimmte Qualität nicht mehr. Er ist eben nicht mehr so eine Art Gesetz.Burkhard Rauch
Mietpreisspiegel zu unwissenschaftlich – Interview mit Rechtsanwalt Burkhard Rauch 08:37

Redaktion: Natalie Schorr

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