Urteil gegen Diskriminierung
Der Europäische Gerichtshof schränkt die kirchliche Selbstbestimmung ein. Die Richter in Luxemburg urteilten, dass es nicht für jede Stelle nötig ist, einer Religion anzugehören. Bisher waren viele Bewerber an dieser Vorgabe gescheitert. In tausenden Fällen könnte es darum nun zu Klagen von abgewiesenen Bewerbern kommen.
Eine Grundlage des europäischen Rechts ist das Diskriminierungsverbot. Es untersagt, Menschen auf Grund ihrer Herkunft, Sprache oder ihres Geschlechts zu benachteiligen. Auch die Religion eines Menschen darf nicht der Grund für Diskriminierung sein.
Gleiches Recht für alle
Die Kirche genießt in Deutschland einige Sonderrechte. Zum Beispiel ist das Glockenläuten keine Ruhestörung. Auch im Arbeitsrecht gibt es für kirchliche Arbeitgeber einige Ausnahmen. Der Konfessionszwang ist eine davon. Das wird allerdings jetzt durch das Urteil des EuGH gekippt.
Der riesengroße und praktisch wichtigste Teil der kirchlichen Selbstbestimmung im Privatrecht wird jetzt dem Recht unterworfen, das für alle gilt. — Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Allerdings ist der Konfessionszwang durch das Urteil nicht gänzlich aufgehoben. Denn auch weiterhin dürfen Kirchen in vielen Bereichen ein Bekenntnis von ihren Mitarbeitern fordern. Es muss aber abgewogen werden, ob die Religion des Angestellen für die Stelle unbedingt notwendig ist. Das Urteil ermöglicht dabei eine objektive Kontrolle durch Arbeitsgerichte.
Über den Inhalt und die Folgen des Urteils hat detektor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt mit unserem Rechtsexperten Achim Doerfer gesprochen.
Redaktion: Patrick Ehrenberg