Die Risikoanalyse des Zolls
In Deutschland gibt es das Postgeheimnis. Das bedeutet, dass Mitarbeiter der Post keine Informationen über den Absender, Empfänger oder Inhalt von Sendungen weitergeben dürfen. Ebenso dürfen keine Sendungen geöffnet werden. Ausgeschlossen davon sind eine Spezialeinheit der Deutschen Post, die in der „Briefermittlungsstelle der Deutschen Post“ in Marburg sitzt, und der Zoll.
Der Zoll ist für Sendungen aus Drittländern, wie zum Beispiel aus den USA oder aus Kolumbien, zuständig. Doch auch Sendungen aus Europäischen Ländern werden stark kontrolliert. Dabei wendet der Zoll vor allem die sogenannte Risikoanalyse an.
Wenn wir zum Beispiel die Briefe oder Päckchen aus den Niederlanden sehen, dann sind das Sachen, die bei uns in Risikoparametern schon mal etwas interessanter sind. – Ruth Haliti, Sprecherin des Zollfahndungsdienstes
Auch Drogen fallen unter das Postgesetz
In Marburg dürfen gezielt sämtliche Briefe ohne erkennbaren Absender und Empfänger geöffnet werden. Laut dem Postgesetz, dürfen die Mitarbeiter jedoch keine Informationen über den Inhalt an die Polizei weiterleiten. Was passiert nun, wenn eine Sendung Drogen enthält und der Absender einen falschen Namen benutzt hat?
2018 wurden insgesamt rund 10.000 Briefe und Postsendungen vom Zoll nicht nur kontrolliert, sondern in denen wurde auch etwas gefunden. – Ruth Haliti
Neben der gezielten Kontrolle in den Verteilzentren der Post bestehen noch viele weitere Möglichkeiten, den Drogen in Briefen und Paketen auf die Spur zu kommen. Über den Drogenhandel per Post und mit welchen Mitteln der Zoll dagegen vorgehen kann, sprechen detektor.fm-Moderatorin Amelie Berboth und Ruth Haliti vom Zollfahndungsdienst.
Redaktion: Alina Metz