Ein Jahr Ehe für alle
Am 30. Juni 2017 ist es endlich so weit gewesen: Der Bundestag hat die gleichgeschlechtliche Ehe zugelassen. Und genau heute vor einem Jahr, am 01. Oktober 2017, ist das neue Gesetz in Kraft getreten. Seitdem haben geschätzt 10 000 Paare in Deutschland ihre eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt oder sich das Ja-Wort gegeben.
Noch immer nicht gleichberechtigt
Das Recht auf Eheschließung ist ein großer und wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung. Aber eine einzige Gesetzesänderung reicht nicht aus, um ans Ziel zu kommen. Schwule und lesbische Ehepartner sind immer noch benachteiligt, wenn es um die Familiengründung geht. Das Abstammungsrecht liegt bisher nämlich so, dass ein Kind, das in eine lesbische Familie geboren wird, nur das Kind der leiblichen Mutter ist. Die zweite Mutter muss das Kind dann erst noch adoptieren, was durchaus problematisch sein kann.
Doch gerade auch das überholte Transsexuellengesetz muss dringend angeglichen werden. Auf diese Reform pocht selbst das Bundesverfassungsgericht.
Die Person, die am besten über die Geschlechtsidentität einer Person Auskunft geben kann, ist die Person selbst – und nicht irgendwelche Beamte, Gutachter und Richter. – Volker Beck, Aktivist und ehemaliger Bundestagsabgeordneter der Grünen
Die Ehe für alle ist nach wie vor ein Meilenstein und Grund zur Freude. Aber es bedarf noch einiger anderer Anpassungen im Grundgesetz. Und wie diese aussehen sollten, darüber hat detektor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt mit Volker Beck gesprochen. Er ist ehemaliger Bundestagsabgeordneter der Grünen und setzt sich schon seit vielen Jahren für die Gleichstellung aller Menschen ein.
Redaktion: Irma Klundt