Anfragen für jedermann?
Durch Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz soll jeder Bürger Zugang zu amtlichen Informationen bekommen können. Hierdurch kann jeder ohne weitere Begründung Einblick in Baupläne, Briefwechsel oder Protokolle von Bundesbehörden beantragen. Aber dieser Verwaltungsaufwand kostet Geld, das von den Verursachern bezahlt werden muss. Dafür gibt es eine detaillierte Gebührenordnung, damit diese Kosten verhältnismäßig bleiben und nicht vom Anfragen abschrecken.
Dieser Informationszugang muss für Bürger gewährleistet sein. Trotzdem versuchen manche Ministerien sich gegen mehr Transparenz zu verschließen. – Stefan Wehrmeyer, Frag den Staat
Rechtstreit mit dem BMI
Ein Beispiel dafür ist das Bundesinnenministerium (BMI), welches die vorgegebene Gebührenordnung regelmäßig ignoriert. Deshalb hat FragdenStaat dagegen vor dem Verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geklagt. Die Beamten argumentieren, dass sie Arbeitskosten bis 500 Euro kostendeckend in Rechnung stellen können. Jedoch ist das für viele normale Bürger zu viel Geld, sodass sie ihre Anfragen wieder zurückziehen.
Das ist die Strategie zum Selbstschutz der Behörde. Damit weniger Anfragen gestellt werden und somit weniger Verwaltungsarbeit besteht, werden hohe Gebühren gefordert. – Stefan Wehrmeyer
Jedoch sind diese Anfragen keine Ablenkung von wichtigeren Aufgaben, sondern gehören zu den Kernaufgaben von Bundesbehörden. Mit dieser Argumentation hat FragdenStaat vom Verwaltungsgericht Recht bekommen. Gegen die Entscheidung hat das BMI bereits Sprungrevision eingeleitet, wordurch das Verfahren auf die höchste zuständige Instanz weitergegeben wird. Daher entscheidet vermutlich im kommenden Jahr das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Gebührenpraxis des BMI.
Über das Informationsfreiheitsgesetz und die aktuelle Klage gegen das Bundesinnenministerium spricht Stefan Wehrmeyer von FragdenStaat mit detektor.fm-Moderatorin Eva Morlang.
Redaktion: Jonathan Deupmann