Die Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit und Datenschutz Andrea Voßhoff beschäftigt knapp 160 Mitarbeiter. Von ihnen sind 150 für Angelegenheiten des Datenschutzes zuständig. Das Informationsfreiheitsgesetzes komme da zu kurz, meint Arne Semsrott von Frag den Staat.
Warum gibt es keine getrennte Behörde ?
Das Informationsfreiheitsgesetz existiert seit dem 1. Januar 2006. Somit ist es wesentlich jünger als das Datenschutzgesetz. Eine Behörde neu zu generieren erfordert großen Aufwand. Jedoch ergänzen sich beide Bereiche in der Theorie gut:
Beide sind zwei Seiten der gleichen Medallie. Beim Datenschutz geht es darum private Daten zu schützen und bei der Informationsfreiheit geht es darum öffentliche Daten zu nutzen. – Arne Semsrott von Frag den Staat
In der Praxis hingegen rücken die Angelegenheiten des Informationsfreiheitsgesetzes bei der Behörde häufig in den Hintergrund. Der Datenschutz ist in Deutschland historisch verankert. Die Informationsfreiheit hingegen weniger medienwirksam.
Was muss geändert werden?
Eine getrennte Behörde mit eigenem Personal besäße da die Möglichkeit, sich gezielt auf die Informationsfreiheit zu fokussieren. Über dieses Thema hat detektor.fm-Moderator Juliane Neubauer mit Arne Semsrott von Frag den Staat gesprochen.
Redaktion: Moritz Steinacker