Viel Wind um ein geheimes Gutachten
Die Justizvollzugsanstalt Burg hat durchwachsene Jahre hinter sich. Erst 2009 hatte das Gefängnis in Sachsen-Anhalt als teilweise privatisierte Anstalt begonnen. Nach wirtschaftlichen Problemen ist das Land aber aktiv geworden und hat viele der Aufgaben wieder selbst übernommen. Als Grundlage für diese Entscheidung diente ein Gutachten der Wirtschaftsprüfer Ernst & Young. Was drin steht, sollte aber bitte niemand erfahren.
Das Justizministerium hat bislang laut Frag den Staat jegliche Einsicht verwehrt. Der Grund: Die Urheberrechte des Gutachtens liegen nicht beim Land, sondern bei den Wirtschaftsprüfern. Frag den Staat hat dagegen geklagt – und Recht bekommen.
Urheberrechte nicht relevant
Denn: Urheberrechte dürfen die Akteneinsicht nicht behindern. Um das Recht auf Informationen zu gewährleisten, dürfen auch geschützte Werke eingesehen werden. Auch die Bedenken der JVA, dass mögliche Betriebsgeheimnisse so an die Öffentlichkeit gelangen könnten, hat der zuständige Richter nicht gelten lassen.
Das Urteil ist aus unserer Sicht ein Gewinn für die Informationsfreiheit […], weil Urheberrecht häufig von Behörden dafür genutzt wird, um einen Zugang zu Informationen zu blockieren. In anderen Fällen haben wir auch schon mal von ‚Zensurheberrecht‘ gesprochen. – Arne Semsrott, Frag den Staat
Welche Bedeutung das Urteil für die Informationsfreiheit hat, darüber hat detektor.fm-Moderatorin Sara Steinert mit Arne Semsrott von der Plattform Frag den Staat gesprochen.
Redaktion: Kaspar Weist